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Politik & Verwaltung

Fleischhygiene

Durch die Lebendtier- und die nachfolgende Fleischuntersuchung soll sichergestellt werden, dass nur genusstaugliches Fleisch, durch das die Gesundheit der Verbraucher nicht gefährdet wird, in den Verkehr gelangt.

Fleisch, das in seinem Genusswert gemindert ist (zum Beispiel wässriges Fleisch) soll ebenfalls nicht in den Verkehr gelangen.

Eventuell auftretende Tierseuchen sollen frühzeitig erkannt werden. Damit werden weitere landwirtschaftliche Nutztiere vor der Ansteckung geschützt, und unsere Ernährungsgrundlage wird gesichert.

Im Bereich des Stadtgebietes Wolfsburg führt das Veterinäramt der Stadt Wolfsburg die gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durch.

Die Schlachtungen sind zwei Tage im Voraus beim Veterinäramt der Stadt Wolfsburg anzumelden.

Bild von einem Schlachterhof
  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Nach dem Fleischhygienegesetz unterliegen Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer, Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung), wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. 


    Dies gilt entsprechend auch für Haarwild, das auf andere Weise als Erlegen getötet wurde. Erlegtes Haarwild, dessen Fleisch zum Genuss von Menschen bestimmt ist, unterliegt nur der Fleischuntersuchung.

    Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kann bei Hauskaninchen, die Fleischuntersuchung bei erlegtem Haarwild unterbleiben, wenn 
    • keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch als unbedenklich zum Genuss erscheinen lassen und 
    • das Fleisch zum eigenen Verbrauch verwendet oder unmittelbar an einzelne natürliche Personen zum eigenen Verbrauch abgegeben wird oder
    • das erlegte Haarwild unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahegelegene be- oder verarbeitende Betriebe zur Abgabe an Verbraucher zum Verzehr an Ort und Stelle oder zur Verwendung im eigenen Haushalt geliefert wird.

  • Trichinenuntersuchung

    Wildursprungsschein

    Bei folgenden Tierarten muss nach der Schlachtung zusätzlich eine Trichinenuntersuchung durchgeführt werden, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll:

    • Schweine 
    • Wildschweine 
    • Einhufer, zum Beispiel Pferde
    • Füchse
    • Dachse
    • Bären
    • Sumpfbiber und andere Fleisch fressende Tiere, die Träger von Trichinen sein können

    Grund für die Trichinenuntersuchung ist der Umstand, dass sich alle Fleisch fressenden Tiere und der Mensch über fleischliche Nahrung mit Trichinen infizieren können. 
    Nach einer Infektion mit Trichinen können beim Menschen erhebliche Krankheitserscheinungen auftreten. Dazu gehören z.B. Kreislaufstörungen, Durchfall oder Sehstörungen. Im Einzelfall kann eine Trichineninfektion, insbesondere bei Kindern oder älteren Menschen sogar zum Tod führen. 

    Bei Abgabe von Trichinenproben ist ein Wildursprungsschein mit abzugeben, welcher über den Link unten ausgedruckt werden kann. 

    Zeiten für die Abgabe von Trichinenproben:

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

     

  • Hausschlachtung

    Eine Hausschlachtung liegt nur dann vor, wenn das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt verwendet wird. 

    Sobald Fleisch an Andere abgegeben wird, handelt es sich um eine gewerbliche Schlachtung, bei der grundsätzlich alle gesetzlichen Hygienevorschriften zu beachten sind.

  • Formulare

    Onlineformular Wildursprungsschein

    Der Probenbegleitschein KSP-Monitoring ist im Veterinäramt der Stadt Wolfsburg kostenfrei abzuholen. Bitte nutzen Sie nur das ausgehändigte Formular und reichen Sie keine Kopien davon ein, da diese maschinell nicht ausgewertet werden können.

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