Versammlungen
Wann spricht man von einer Versammlung oder einem Aufzug unter freiem Himmel?
Grundsätzlich kann man sich an der Definition des Bundesverfassungsgerichtes orientieren:
"Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 (1) GG liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." Diese Definition sollte Sie nicht abschrecken. Wenn Sie Ihr Grundrecht wahrnehmen und zum Beispiel auf diese Weise Stellung zu einem Thema beziehen wollen, können Sie bei der Stadt Wolfsburg als Versammlungsbehörde eine Versammlung/Aufzug mit oder ohne Marsch anmelden.
Stadt Wolfsburg
Ordnungsamt
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
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