Das Abwasser wird entweder im Trennsystem abgeleitet, das heißt Regen- und Schmutzwasser in verschiedene Rohrleitungen, oder im Mischsystem gemeinsam.
Übergabepunkt von Ihrer privaten Leitung zum öffentlichen Kanalnetz ist in Wolfsburg und Königslutter die Grundstücksgrenze. Im Boldecker Land enden:
- die öffentlichen Schmutz- und Mischwasseranlagen hinter dem Übergabeschacht auf Ihrem Grundstück beziehungsweise bei Druckentwässerung mit der Absperrvorrichtung auf Ihrem Grundstück, jedoch spätestens zwei Meter hinter der Grundstücksgrenze,
- und die öffentlichen Niederschlagswasseranlagen an der Grundstücksgrenze.
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Kontakt:
WEB - Wolfsburger Entwässerungsbetriebe
Bürgerbüro
Goethestraße 53
38440 WolfsburgTelefon: 05361 28-1250
Störungsstelle: 05361 28-1300
Fax: 05361 28-1202
E-Mail: web@web.wolfsburg.de
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Der Anschluss an die Kanalisation
Um Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, ist es notwendig, den fehlenden Anschluss schriftlich bei der WEB zu beantragen. Die WEB erstellt die Anschlüsse kostenpflichtig und legt sie in der Regel 1-2 Meter auf Ihr Grundstück. Der Bau und die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie die fehlenden Anschlüsse frühzeitig!
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Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen
Entwässerungsantrag bis spätestens vier Wochen vor Baubeginn einreichen
Der Bau und die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind genehmigungspflichtig. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist bei der WEB ein Entwässerungsantrag schriftlich einzureichen. Mit sämtlichen Bauarbeiten darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Die Abwasseranlagen dürfen erst nach der Abnahme durch die WEB in Betrieb genommen werden. Für Genehmigungen und Abnahmen werden Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung erhoben. Entsprechende Vordrucke für den Entwässerungsantrag finden Sie hier:
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Wolfsburg:
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Abwasserbeitrag
Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) können die Kommunen zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet.
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Die Dichtheitsprüfung
Wieso?
Schadhafte Entwässerungsanlagen können zu Bodenverunreinigungen und einer Belastung der Kanäle durch eintretendes Grundwasser führen. Um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, müssen Abwasseranlagen - genau wie Ihr Auto oder Ihre Heizungsanalage - regelmäßig untersucht werden. Als Eigentümer des Grundstückes und somit der Abwasseranlagen sind Sie für deren Instandhaltung auf Ihrem Grundstück zuständig.
Mit der Instandhaltung Ihrer privaten Abwasseranlagen sichern Sie Ihren persönlichen Entwässerungskomfort und erhalten den Wert Ihres Grunstückes.
Wann?
Bei Neubau einer privaten Abwasseranlage oder wesentlichen baulichen Veränderungen, wie zum Beispiel Sanierung einer Rohrleitung, ist im Zuge der Baumaßnahme die Dichtheit der unterirdisch verlegten Schmutz- und Mischwasseranlagen nachzuweisen. Bestehende private Abwasseranlagen sollten in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand untersucht werden.
Zunächst sollten Sie sich sorgfältig über das Thema Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen informieren und Ihre eigenen Unterlagen sichten. Die WEB informieren und beraten Sie gerne.
Wie?
Bestehende Abwasseranlagen mit häuslichem Abwasser können durch eine optische Inspektion mit einer Kamera oder durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft geprüft werden.
Neu gebaut unterirdische Abwasserleitungen und - Schächte sind mit einer Druckprüfung mit Wasser oder Luft auf Dichtheit zu prüfen. Nach Vorlage der Unterlagen der erfolgreich bestandenen Dichtheitsprüfung erteilen die WEB das grundstücksbezogende, kostenfreie Wolfsburger Dichtheitszertifikat – Gütesiegel einer dichten Grundstücksentwässerungsanlage.
Wer?
Im Entsorgungsgebiet der WEB dürfen Dichtheitsprüfungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden, die die erforderliche Sachkunde im Vorfeld gegenüber der WEB nachgewiesen haben. Wenden Sie Sich bei Fragen zur Eignung einer Firma an die WEB.
Helfen Sie mit, ein funktionsfähiges und betriebssicheres Kanalnetz zu erhalten.
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Rückstausicherung
Öffentliche Kanäle können aus wirtschaftlichen Gründen nicht für jedes außergewöhnliche Ereignis dimensioniert werden. Bei einem schweren niederschlagsreichen Gewitter kann die anfallende Abwassermenge die Regen- und Mischwasserkanäle überlasten. Im schlimmsten Fall staut sich das Abwasser so stark, dass es aus den Abwasserschächten auf die Straße läuft oder auch in Kellerräume dringt. Wie Sie sich gegen diesen sogenannten „Rückstau“ schützen können, erfahren Sie in unserem Informationsblatt.
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Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Mit der Zeit können Abwasserleitungen und -Schächte des Hausanschlusses sanierungsbedürftig werden. Dies kann durch unsachgemäßen Einbau aber auch durch Alterungs- oder Verschleißprozess notwendig werden. Unser Informationsblatt informiert über Schadensarten, Sanierungsmöglichkeiten und – kosten.
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Fremdwasser - Hochwasser im Kanal
Wenn Fremdwasser die Abwasserleitungen belastet, kann das zu Hochwasser in der Kanalisation und im schlimmsten Fall sogar zu Überschwemmungen im Keller führen. Doch wie kommt es dazu?