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Klimaschutz

Ein Piktogramm mit einem Haus und einem Thermometer, der Schriftzug "Kommunale Wärmeplanung", und  das Logo des Kommunalen Wärmeplans

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung. Sie ist als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Gemeindegebiet umfassen sowie die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand. Darüber hinaus ist sie vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen. Außerdem soll sie nach Fertigstellung der Grundlagenarbeit des kommunalen Wärmeplans und unter Berücksichtigung weiterer, beispielsweise ökonomischer oder sozialer Aspekte,  im Rahmen der dann folgenden Arbeitsschritte, ein Zielszenario aufstellen und Eignungsgebiete etwa für Wärmenetze lokalisieren. 

 


Schaubild mit den Bausteinen der Kommunalen Wärmeplanung (Erläuterungen dazu siehe unten)
  • Erläuterung des Schaubildes

    Das Schaubild beschreibt die vier Bausteine der Kommunalen Wärmeplanung.

    Es zeigt von links nach rechts:

    1. Bestandsanalyse

    • Wärmeverbrauch oder Wärmebedarf der Gebäude
    • Wärmebezogene Treibhausgasemissionen (THG)
    • Beschreibung Gebäudebestand (Gebäudetypen & Baualtersklassen)
    • Aktuelle Wärmeversorgungsstruktur

    2. Potentialanalyse

    • Senkung des Wärmebedarfes
    • Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aus Erneuerbarer Energien
    • Geothermie
    • Abwärme und Kraft-Wärmekopplung

    3. Szenarien Wärmeversorgung

    • Berechnung der erforderlichen Entwicklungen
    • Wärmebedarf und Wärmeversorgungsstruktur
    • 2030 als Zwischenziel
    • 2040 eine Treibhausgasneutrale Wärmeversorgung

    4. Handlungsstrategie und Maßnahmen

    • Senkung des Wärmebedarfes
    • Treibhausgasneutrale Deckung des Wärmebedarfes der Gebäude
    • Mindestens 5 Maßnahmen
    • Umsetzungsbeginn innerhalb von 5 Jahren

    Diese vier Bausteine bilden die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Aus dem vierten Baustein "Handlungsstrategien und Maßnahmen" ergibt sich die Umsetzung, das Monitoring und die Fortschreibung, die wieder am ersten Baustein ansetzt.

     

     

  • Die Kommunale Wärmeplanung besteht aus vier wesentlichen Bestandteilen:

    Nach dem Niedersächsischen Klimaschutz Gesetz (Paragraf 20 NKlimaG) sind Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohner verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Die Konzepterstellung hat bis Dezember 2026 zu erfolgen.

    Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung

  • Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung spielt eine Schlüsselrolle dabei, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Denn die Wärmeversorgung, sprich Heizen und Warmwasser, macht mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes in Deutschland.

    Ziel einer kommunalen Wärmeplanung ist, die nachhaltigste und kosteneffizienteste Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu ermitteln und zu gestalten. Indem sie eine strategische Ausrichtung und Planung der Wärmeversorgung ermöglicht, unterstützt sie Kommunen dabei, langfristige Energie- und Klimaziele zu erreichen und die Energiewende vor Ort umzusetzen – mithilfe von Abwärme, erneuerbaren Energien und auch Wasserstoff. Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument. Sie ist als übergeordnete städtische Strategie zu verstehen, die keine direkten Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslöst. 

  • Warum erstellt die Stadt Wolfsburg eine Kommunale Wärmeplanung?

    Mit der Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) am 05.07.2022 ist das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung für Wolfsburg ab dem 01.01.2024 Pflicht. Auch auf Bundesebene wurde mit dem Wärmeplanungsgesetzt (WPG) ein entsprechender rechtlicher Rahmen geschaffen. Für niedersächsische Kommunen ist jedoch nur das NKlimaG anzuwenden. In Wolfsburg wurde die kommunale Wärmeplanung zudem bereits 2022 vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Maßnahme beschlossen.

  • Was beeinhaltet die Kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus: 

    • einer Analyse des energetischen Infrastruktur- und Gebäudebestands
    • einer Erhebung des Verbrauchs in Wohngebäuden und Industrieprozessen mit Abwärmeerzeugung
    • einer Untersuchung der Potenziale lokaler erneuerbarer Energien
    • der Aufstellung eines Zielszenarios („Wärmeplan“) zur Beschreibung einer treibhausgasneutralen Versorgungsstruktur
    • einer „Wärmewendestrategie“ als Schnittstelle zwischen der Wärmeplanerstellung und der tatsächlichen Umsetzung. 

    Auf diese Weise bringt die kommunale Wärmeplanung den Bedarf an Wärme mit der Verfügbarkeit an erneuerbaren Energien in Verbindung.

    Die nötigen (datenschutz-)rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten sind durch Paragraf 21 NKlimaG geschaffen worden.

  • Welchen Zweck hat die Kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung, in welchen Teilen des Stadtgebiets vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden sollte und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Dieses wirkt sich insbesondere auch auf die Rahmenbedingungen von Energiekonzepten für Neubaugebiete und Stadterneuerungsmaßnahmen im Bestand aus. 

  • Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten für die Kommunale Wärmeplanung verarbeitet?

    Die Stadt Wolfsburg erstellt aktuell den verpflichtenden Wärmeplan. Datenverantwortliche Stelle für die im Rahmen der Bestandsanalyse der Kommunalen Wärmeplanung gem. Paragraf 21 NKlimaG zu erhebenden Daten ist die Abteilung Statistik und Stadtforschung (Statistikstelle) im Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung. Sie ist gem. der Satzung über die Statistikstelle der Stadt Wolfsburg und ihre Abschottung in Verbindung mit Paragraf 9 Niedersächsisches Statistikgesetz technisch, organisatorisch und personell von anderen Organisationseinheiten der Verwaltung getrennt. Die Statistikstelle verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten in großem Umfang für statistische Zwecke und verfügt über entsprechende technisch-organisatorische Maßnahmen.

    Die Stadt Wolfsburg erhebt nach Paragraf 21 personenbezogene Daten unter anderem zu dem Energieverbrauch von Gebäuden bei der LSW sowie Angaben zu Anlagen zur Wärmeerzeugung von den zuständigen Bezirksschornsteinfegern. Die entsprechenden Informationspflichten sind hier zu finden:

    Darüber hinaus werden weitere im Sinne des Datenschutzrechts nicht personenbezogene Daten verarbeitet. So ermächtigt Paragraf 21 NKlimaG die Stadt Wolfsburg zum Beispiel dazu Informationen zu Leitungsnetzen sowie detaillierte Informationen von Unternehmen, die im Rahmen einer Befragung erhoben werden, zu verarbeiten.

  • Was passiert mit den im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung erhobenen Daten?

    Die erhobenen Daten fließen einerseits in die Berechnungen der Bestandsanalyse zur kommunalen Wärmeplanung ein. Andererseits werden die Daten vertraulich mit Zweckbindung an ein Fachbüro weitergegeben, das die Potenzialanalyse durchführt, den Wärmeplan erstellt und Umsetzungsmaßnahmen vorschlägt. Es werden keine Unternehmensgeheimnisse oder Einzelangaben veröffentlicht. Die veröffentlichten Daten lassen somit keine Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen (Produktionskapazität, Auslastung, Produktionsschwankungen und weiteres) oder auf zum Beispiel den Energieverbrauch von Privathaushalten zu. 

  • Welche Folgen hat die Kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?

    Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Stadtgebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem bis 31.12.2026 zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Stadtbereichen Fernwärme verfügbar oder deren Ausbau vorgesehen ist, ob Voraussetzungen für die Errichtung von Nahwärmenetzen bestehen oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) fest.

  • Welche Schritte sind bei der Erarbeitung nötig?

    Als ersten Schritt bedarf es zunächst vor allem einer umfangreichen Datenerhebung. Hierzu arbeitet die Verwaltung intensiv mit dem lokalen Energieversorger LSW Energie zusammen, um Energieverbrauchsdaten von Fernwärme, Gas und Strom für die kommunale Wärmeplanung nutzen zu können. Zudem steht die Verwaltung mit den lokalen Bezirksschornsteinfegern in Kontakt, die Daten zu den entsprechenden Anlagen (zum Beispiel Ölheizungen), deren Alter und Brennstoffart sowie ihre Nennwärmeleistung liefert. Zudem wird eine Befragung bei Gewerbeunternehmen durchgeführt, um bspw. Abwärmepotenziale aufzudecken. Die nötigen (datenschutz-)rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Daten sind durch Paragraf 21 NKlimaG geschaffen worden.

    Zudem sollen im Rahmen der Wärmeplanung bekannte oder frei verfügbare Daten zu Potenzialen erneuerbarer Energien in Wolfsburg zusammengetragen und über Geoinformationsanwendungen nutz- und sichtbar gemacht werden. Dabei geht es vor allem um Geothermie, Photovoltaik und Solarthermie auf Frei- und Dachflächen, Windenergie, Umweltwärme und städtisches Abwasser sowie Energie aus den Fließgewässern.

    Nach Fertigstellung der Grundlagenarbeit und unter Berücksichtigung weiterer, beispielsweise ökonomischer oder sozialer Aspekte, kann im Rahmen der dann folgenden Arbeitsschritte, ein Zielszenario („Wärmeplan“) aufgestellt und Eignungsgebiete etwa für Wärmenetze lokalisiert werden.

  • Wer wird am Projekt Kommunale Wärmeplanung beteiligt?

    Die Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus dem Umweltamt, dem Referat Daten, Strategien, Stadtentwicklung sowie dem Geschäftsbereich Hochbau. Die Stadtverwaltung wird zudem durch ein beauftragtes Fachbüro unterstützt werden.

    Im weiteren Lauf des Prozesses werden die lokalen Energieversorger und –erzeuger, Unternehmen und die Bevölkerung beteiligt.  

  • Wann wird die Kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

    Ziel der Verwaltung ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. Der konkrete Wärmeplan als letzter Schritt der Wärmeplanung ist bis spätestens Dezember 2026 zu veröffentlichen. Die Gesamterarbeitung ist umfangreich und braucht entsprechend Zeit. 

  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

    Bezüglich Ihrer eigenen Heizungsanlage können Sie sich von der städtischen Energieberatung beraten lassen. Informationen zur Energieberatung und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

    Wenn Sie Fragen zur Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung durch die Stadt Wolfsburg haben, können Sie sich an Herrn Herglotz (05361 28-5193) wenden.

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