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Gesundheit & Soziales

Belehrung Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz

Personen, die im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen eine Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), an der sie persönlich teilnehmen müssen. Über die Teilnahme wird anschließend eine Bescheinigung ausgestellt.

Bitte senden Sie für Terminanfragen primär eine E-Mail an das Gesundheitsamt mit der Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums, einer Telefonnummer und soweit bekannt des Arbeitgebers. Das Gesundheitsamt meldet sich zur Terminabsprache bei Ihnen.

Für Informationen steht Ihnen das Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg unter der gerne zur Verfügung.

Telefon: 05361 28-2083
E-Mail: belehrung@stadt.wolfsburg.de

Online-Belehrung

Neben der Präsenzbelehrung können Sie auch das gleichwertige Angebot der Online-Belehrung des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss nutzen. Alle nötigen Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie auf deren Webseite.

Formulare

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