Belehrung Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz
Bitte senden Sie für Terminanfragen primär eine E-Mail an das Gesundheitsamt mit der Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums, einer Telefonnummer und soweit bekannt des Arbeitgebers. Das Gesundheitsamt meldet sich zur Terminabsprache bei Ihnen.
Für Informationen steht Ihnen das Gesundheitsamt der Stadt Wolfsburg unter der gerne zur Verfügung.
Telefon: 05361 28-2083
E-Mail: belehrung@stadt.wolfsburg.de
Online-Belehrung
Neben der Präsenzbelehrung können Sie auch das gleichwertige Angebot der Online-Belehrung des Gesundheitsamtes des Rhein-Kreises Neuss nutzen. Alle nötigen Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie auf deren Webseite.
- Anmelden zur Onlinebelehrung nach den Paragrafen 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Robert Koch-Institut (RKI) – Infektionsschutzgesetz
- Belehrungsbögen in unterschiedlichen Sprachen
Formulare
- Infektionsschutz - Erklärung Erziehungsberechtigte/Eltern
- Infektionsschutzbelehrung - Kostenübernahmeerklärung
-
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Gesundheit
Dr. Michael Brabant
Rosenweg 1a
38446 WolfsburgTelefon: 05361 28-2020
Fax: 05361 28-2002
E-Mail: belehrung@stadt.wolfsburg.de