Prostituiertenschutzberatung
(Paragraf 10 ProstSchG)
Das seit dem 01.07.2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz soll Menschen in diesem Gewerbe einen besseren Schutz bieten. Dieses sind:
- Gesundheitsschutz,
- Schutz vor Gewalt,
- die Wahrnehmung eigener Rechte,
- sexuelle Selbstbestimmung.
Die Pflichtberatung im Gesundheitsamt erfolgt vor der gewerblichen Anmeldung im Ordnungsamt. Die Anmeldung erfolgt in der Stadt, in der Sie die meiste Zeit tätig sind.
Die Beratung umfasst die Punkte
- Gesundheitliche Beratung zu Krankheiten,
- Empfängnisverhütung, Schwangerschaft,
- Risiken bei Drogen- und Alkoholmissbrauch.
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht und muss bei Personen unter 21 Jahren alle 6 Monate und für Personen ab 21 Jahre alle 12 Monate durchgeführt werden.
Zu beachten: Zwischen der Beratung im Gesundheitsamt und der Anmeldung im Ordnungsamt dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
Sie können im Gesundheitsamt Wolfsburg unter der Rufnummer 05361 28-2024 einen Beratungstermin vereinbaren. Die gesundheitliche Beratung ist kostenfrei.