Die Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist für jedes einzelne Kind relevant um einen notwendigen Unterstützungsbedarf frühzeitig zu erkennen und Fördermaßnahmen rechtzeitig vor Schulbeginn in die Wege zu leiten. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist per Gesetz verpflichtend.
Hierzu erhalten die Familien etwa zwei Wochen vor dem Untersuchungstermin eine schriftliche Einladung.
Mit dem Einladungsschreiben erhalten die Familien folgende Unterlagen:
- Elternvorbereitungsbogen
- Infoschreiben zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Merkblatt zum Ablauf der Schuleingangsuntersuchung
Zur Schuleingangsuntersuchung mitzubringen sind:
- Ausgefüllter Elternvorbereitungsbogen
- Gelbes Vorsorgeheft
- Impfausweis
- WoBkiS-4-Bogen aus dem Kindergarten
- evtl. vorhandene Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Schuheinlagen, …)
- ggf. weitere relevante Befundberichte (von Fachärzt*innen, aus dem SPZ/ ZEUS, aus logopädischen oder ergotherapeutischen Praxen, …)
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst unter anderem:
-
Erhebung des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen, der Krankheitsgeschichte und weitere soziodemographische Daten
- Ermittlung von Körpergröße und Körpergewicht
- Durchführung von Seh- und Hörtest (siehe unten, Mobile Dienste)
- Entwicklungsscreening nach SOPHIA
- Verhaltensbeobachtung
- orientierende körperliche Untersuchung
Am Ende der Schuleingangsuntersuchung findet ein abschließendes Gespräch zwischen den Erziehungsberechtigten und den Ärzt*innen statt, bei dem eine Schulempfehlung ausgesprochen wird. Schulrelevante Auffälligkeiten, Empfehlungen zu weitergehender Diagnostik und entsprechende Fördermöglichkeiten bis zum Schuleintritt werden mit den anwesenden Erziehungsberechtigten besprochen. Hierbei ist das Ziel die Inklusion möglichst vieler Kinder im Regelschulalltag zu gewährleisten.
Gegebenenfalls wird ein Arztbrief für den behandelnden Kinderarzt, HNO-Arzt, Augenarzt oder Facharzt einer anderen Fachrichtung ausgehändigt.
Die Familien erhalten eine Durchschrift der Schulempfehlung. Das Original der Schulempfehlung schicken wir entsprechend der gesetzlichen Grundlage an die Grundschule.
Dabei enthält die Schulempfehlung nur die direkt schulrelevanten Befunde.
Als Flexi-Kinder werden die Kinder bezeichnet, die in dem Zeitraum vom 02.Juli bis zum 01.Oktober des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.
Durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule kann der Schulbesuch um ein Jahr hinausgeschoben werden. Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.
Auch Flexi-Kinder sind per Gesetz verpflichtet an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.
Als sogenannten Kann-Kinder werden Kinder bezeichnet, die erst nach dem 02.Oktober des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.
Kann-Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Dafür müssen die Familien selbstständig einen Termin bei der gewünschten Grundschule vereinbaren.
Bei der Schuleingangsuntersuchung werden die gleichen Standards wie bei den schulpflichtigen Kindern angewandt. Über die vorzeitige Einschulung eines Kindes werden wir gesondert durch die Grundschule in Kenntnis gesetzt. Erst dann kann die Schuleingangsuntersuchung erfolgen. Die Schulleitung entscheidet über die vorzeitige Aufnahme des Kindes.
Die Untersuchungsinhalte der Schuleingangsuntersuchung sind standardisiert.
Mit 26 weiteren Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten in Niedersachsen arbeiten wir in Wolfsburg nach den Vorgaben des SOPHIA-Verbunds (Sozialpädiatrisches Programm Hannover Jugendärztliche Aufgaben).
Im Sinne der Qualitätssicherung finden regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen im SOHIA-Verbund, sowie SOPHIA-Fachtagungen mit Themen im Schnittstellenbereich zwischen Pädiatrie und Pädagogik statt.
Die bei der Schuleingangsuntersuchung erhobenen Daten werden anonymisiert erfasst, d.h. es kann kein Rückschluss auf das untersuchte Kind oder auf seine Familie gezogen werden.
Die statistische Auswertung der erhobenen Daten erfolgt kommunal (für Wolfsburg) auf Landesebene und auf Bundesebene.
Dieser Aspekt der Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist wichtig für die Planung, Umsetzung und Evaluation von Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Nach Ablauf eines Untersuchungsjahrgangs werden die Daten in anonymisierter Form dem
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) für die Auswertung auf Landesebene zur
Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse sämtlicher niedersächsischer Kinder- und Jugendgesundheitsdienste werden im
NLGA zusammengeführt und statistisch ausgewertet.
Seit 2010 werden die Daten alle zwei Jahre mit wechselnden Schwerpunktthemen in Berichten
veröffentlicht.
Die Daten für Körpergröße und Körpergewicht werden außerdem anonymisiert über das NLGA an das Robert-Koch-Institut übergeben. Hierdurch sind regionalisierte Analysen wie auch länderübergreifende Vergleiche ähnlicher Kreise und Städte möglich (siehe unten, Journal of Health Monitoring | 2/2023 |
Schuleingangsuntersuchungen (rki.de)).
Für vertiefende Einblicke und detaillierte Informationen verweisen wir gerne auf die folgenden verlinkten Dokumente
- Niedersächsisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Das Niedersächsische Schulgesetz PDF Download (NSchG)
- Infektionsschutzgesetzt (IfSG)
- Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)
- Mobile Dienste
- Schuleingangsuntersuchungen als kleinräumige Datenquelle für ein Monitoring der Kindergesundheit am Beispiel Adipositas
- Bericht des NLGA: Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung vor und nach der Pandemie
- Zu Kann-Kindern und Flexi-Kindern:
- Merkblatt und Datenschutzhinweise
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns gerne eine Mail an:
E-Mail: kindergesundheit@stadt.wolfsburg.de