Sozialpsychiatrischer Verbund
Die Beteiligten haben sich zu einer freiwilligen Zusammenarbeit verpflichtet. Dadurch soll eine bedarfsgerechte Versorgung von psychisch Kranken und Suchtkranken in der Kommune sichergestellt werden.
Die Aufgaben des Verbundes sind im Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) vom 16. Juni 1997 (Fassung vom 01.01.2011) mit den §§8,9 beschrieben.
Die Geschäftsführung des SpV übernimmt die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Anbieter, Nutzer und Kostenträger in der psychiatrischen Versorgung der Stadt Wolfsburg zu koordinieren, mit dem Ziel, die Versorgung sicherzustellen und zu optimieren. Es sollen Impulse für die weitere gemeindepsychiatrische Entwicklung gesetzt werden. Grundlage ist die Geschäftsordnung, die am 26.05.1999 in Kraft getreten ist.
Die Aufgaben der Geschäftsführung werden als kommunale Pflichtaufgabe vom Sozialpsychiatrischen Dienst der Stadt Wolfsburg wahrgenommen.
- Geschäftsordnung
- Mitgliedsantrag
- Sozialpsychiatrischer Plan 2024
- Sozialpsychiatrischer Plan 2016
- Flyer Therapeutischer Zuverdienst
- Organigramm des Sozialpsychiatrischen Verbundes
- Broschüre "Was ist das Budget für Arbeit"
- Handout Seelische Gesundheit
- Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Geschäftsbereich Gesundheit
Sozialpsychiatrischer Dienst
Rosenweg 1a
38446 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2040
Fax: 05361 28-1774
E-Mail: spv@stadt.wolfsburg.de