Kriegerdenkmal Ehrenmal Fallersleben
Im Winter 1958 schlossen sich mit dem Reichsbund der Kriegs- und Zivilbeschädigten, Sozialrentner und Hinterbliebenen, der Kyffhäuser-Kameradschaft, dem Heimkehrerverband, der Kriegsgräberfürsorge und dem Bund der Hirnverletzten die einzelnen Ortsgruppen dieser bedeutenden Einrichtungen der Sozial- und Hinterbliebenen- als auch der Kameradschaftspflege der deutschen Nachkriegszeit zur Arbeitsgemeinschaft der Kriegsopfer und Kriegsteilnehmerverbände der Stadt Fallersleben zusammen, um einem gemeinsamen Anliegen Nachdruck zu verleihen: dem Bau eines Kriegerdenkmals für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges. Bereits 13 Jahre seien seit der „deutschen Kapitulation“ im Mai 1945 vergangen und noch immer sei keine würdige Gedenkstätte geschaffen worden, monierten die Verbände in einem Brief an den damaligen Stadtdirektor Otto Wolgast im Dezember 1958.[2] Wie wenig reflektiert sie allerdings mit der Erinnerung an das Kriegsende umgingen, zeigt sich zunächst in der Eigenbezeichnung der Arbeitsgemeinschaft, sollte aber auch seitens der Kommune im weiteren Verlauf des Errichtungsprozesses des Denkmals immer wieder deutlich werden. Zeitgleich zu den Bestrebungen der neuformierten Arbeitsgemeinschaft hatte sich bereits der Stadtdirektor dem Projekt verschrieben – dies wohl ohne von dem Schreiben des Verbunds Kenntnis genommen zu haben, das ihn offenbar erst Ende Oktober des darauffolgenden Jahres erreichte.[3]
Hatte Wolgast noch im Dezember 1958 eine Anfrage seitens der Braunschweiger Steinmetzwerkstatt Dellner & Hüser mit dem Hinweis, die Angelegenheit sei noch nicht „spruchreif“,[4] abschlägig beantwortet, sah die Situation nur ein halbes Jahr später bereits anders aus. Denn mit Dr. Werner Lindner aus Hermannsburg, dem Geschäftsführer der 1952 in Kassel gegründeten Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V., fand Wolgast einen ambitionierten Mitstreiter, der in den folgenden Monaten den Planungs- und Bauprozess vorantreiben sollte, bis das Denkmal am Volkstrauertag, dem 19. November 1961, eingeweiht werden konnte.[5]
Wie eine maschinenschriftliche Notiz vom 11. Mai 1959 zeigt, war die Gemeinde Fallersleben für den Bau des Ehrenmals zunächst bestrebt, eine Kooperation mit dem Hannoverschen Landeskonservator Dr. Heinz Wolff einzugehen.[8] Dieser sah sich indes außer Stande, einen angefragten Gestaltungsvorschlag zu liefern,[9] sei dazu doch „liebevolle Detailarbeit erforderlich, die ich Ihnen nicht leisten kann“.[10] Wolffs Idee allerdings, die zwischen Teich und Kirche im Schlosspark gelegene Bruchsteinmauer als Träger des künftigen Denkmals zu verwenden, fand positiven Anklang.
Weiter empfahl Wolf einen Architekten beratend hinzuzuziehen und riet der Verwaltung im selben Zug, sich an die oben erwähnte Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal zu wenden. Am Dienstag den 11. August 1959 reiste deren Geschäftsführer, der Architekt Werner Lindner, zwecks Besichtigung des Schlossparks und des angrenzenden Kirchengeländes erstmals nach Fallersleben. Auch er sah ein weiteres freistehendes Denkmal für „verfehlt“ [11] an und stimmte dem Vorschlag Wolffs zu. Denn mit der Stele für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, dem Waterloo-Denkmal und dem Kreuz der „Ostvertriebenen“ seien bereits drei Denkmale in unmittelbarer Nähe zum Kirchplatz vorhanden.
Daher argumentierte Lindner in seinem Gutachten wie folgt: „Würdigt man die Bewegtheit des Geländes, den stattlichen Teich, den sich an ihn lehnenden Hain mit alten Laubbäumen, ihm gegenüber das einzigartige Brauhaus, das hoffentlich wieder hergestellt werden kann, wenn es einem neuen nützlichen Zweck zugeführt wird, den Baumbestand bei ihm, das kleine einstige Brauerwohnhaus neben ihm, vor dem für die kleinen Kinder Sandkästen angelegt, und schließlich die Kirche mit dem hohen Baumbestand des Kirchplatzes, so bildet das alles eine beglückende Einheit.“[12] Zudem attestierte der Architekt dem zentral gelegenen Ort die Funktion eines würdigen „Stimmungsträgers“, der durch den Bau eines neuen Ehrenmals nochmals aufgewertet werden würde.
Über folgende Optionen wurde debattiert:
„Die Stadt Fallersleben beklagt und ehrt seine Opfer in zwei Weltkriegen. 1914/18 – 1939/1945“ [17] beziehungsweise „Aus Fallersleben in den beiden Weltkriegen gefallen und gestorben 1914 – 1918, 1939 – 1945“, so die Vorschläge des Fallersleber Pastors Starotzik sowie des Superintendenten Grote. Letzterer plädierte in seinem Schreiben für eine Ergänzung der Innschrift durch „Für die Heimat“ oder „Für’s Vaterland“,[18] was innerhalb des Ausschusses wenig Beachtung fand. Die Verwaltung entschied sich letztlich für folgende Formulierung: „Den Opfern bei- | der Weltkriege | zum ehrenden | Gedenken“. Die im Krieg „Gefallenen und Vermißten“ des Ortes wurden kurzum zu Opfern stilisiert. Dies fügt sich in die nationale Erinnerungskultur der Nachkriegsgesellschaft, in der sich früh eine Täter-Opfer-Umkehr etabliert hatte.[19]
So offenbar auch in Fallersleben: Eine Liste mit den Namen aller Gefallenen des Zweiten Weltkrieges, die Werner Lindner im Juni 1961 zugesandt wurde,[20] zeigt, dass sich neben Landwirten, Gefreiten und Unteroffizieren auch sechs Mitglieder der Schutzstaffel unter den Toten befinden.[21] Diese verstand sich bereits während der nationalsozialistischen „Kampfzeit“ als eine den rassisch-hierarchischen Vorstellungen Heinrich Himmlers folgende germanische Eliteeinheit.[22] Als parteiinternes Terrorinstrument und ab Kriegsbeginn als militärische Divisionen stehen die SS-Einheiten sinnbildlich für die NS-Gewaltherrschaft und die betriebene Vernichtungspolitik zwischen 1933 und 1945.[23] Dementsprechend galten seit dem Beschluss des Nürnberger Militärtribunals vom 1. Oktober 1946 alle SS-Formationen, ausgenommen der Reiter-SS, rechtlich als verbrecherisch. In Konsequenz schufen mit Lindner und Wolgast zwei ehemalige NS-Funktionäre auch einer Schar juristisch als Verbrecher eingestufter einstiger SS-Mitglieder im Herzen Fallerslebens ein in Sandstein gehauenes Erinnerungszeichen.
Quellen:
[1] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Gutachten Dr. Werner Lindners vom 17. August 1959, S. 5.
[2] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Die AG der Kriegsopfer und Kriegsteilnehmerverbände der Stadt Fallersleben an die Stadtverwaltung vom 2. Dezember 1958.
[3] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Vorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 11. November 1959.
[4] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Stadtdirektor Otto Wolgast an die Firma Dellner & Hüser vom 22. Dezember 1958.
[5] Otto Wolgast, Fallersleben 1930–1972. Wolfsburg 1974, S. 105.
[6] Siehe dazu den Eintrag zu Otto Wolgast in Hildegard Krösche, „Biografien der Fallersleber Bürgermeister“, in: Brage bei der Wiede/Henning Steinführer (Hg.), Amt und Verantwortung. Träger kommunaler Selbstverwaltung im Wirkungskreis der Braunschweigischen Landschaft. Braunschweig 2015, S. 101–135 (Otto Wolgast: S. 123–127), hier S. 125.
[7] Barbara Banck, Werner Lindner. Industriemoderne und regionale Identität. Diss. Techni. Univ. Dortmund 2001 [Online Ausgabe 2007, online abrufbar unter http://hdl.handle.net/2003/25010], S. 199.
[8] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Der Landeskonservator Hannover an die Stadt Fallersleben vom 11. Mai 1959.
[9] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Der Stadtdirektor an den Herrn Nieders. Landeskonservator vom 16. Mai 1959.
[10] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Der Landeskonservator Hannover an die Stadt Fallersleben vom 25. Mai 1959.
[11] Hier und im Folgenden StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Gutachten Dr. Werner Lindners vom 17. August 1959, S. 1.
[12] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Gutachten Dr. Werner Lindners vom 17. August 1959, S. 2.
[13] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Dr.-Ing. Werner Lindner an den Herrn Stadtdirektor Wolgast vom 27. April 1960.
[14] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Niederschrift über eine Besprechung in Sachen Ehrenmal vom 5. Juli 1960.
[15] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Vorlage zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19. August 1960.
[16] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Protokoll der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 2. März. 1961.
[17] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Pastor Starotzik an Otto Wolgast vom 14. Juni 1961.
[18] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Superintendent Grote an Otto Wolgast vom 13. Juni 1961.
[19] Frauke Klaska, „Kollektivschuldthese“, in: Torben Fischer/Matthias N. Lorenz (Hg.), Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. 2. unver. Aufl. Bielefeld 2009 [2007], S. 43f., hier S. 44.
[20] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Otto Wolgast an Werner Lindner vom 22. Juni 1961.
[21] StadtA WOB, HA 10843, Bd. 2, Verzeichnis der Gefallenen. Gemeinde Fallersleben. Nicht datiert.
[22] Bastian Hein, Elite für Volk und Führer? Die Allgemeine SS und ihre Mitglieder 1925–1945. München 2012, S. 132.
[23] Bernd Wegner, „Anmerkungen zur Geschichte der Waffen-SS aus organisations- und funktionsgeschichtlicher Sicht“, in: Rolf-Dieter Müller/Hans-Erich Volkmann (Hg.), Die Wehrmacht. Mythos und Realität. München 2012, S. 405–419, hier S. 407.
Veröffentlicht am 7.11.2018