Seit 2010 gibt es europaweit den Einheitlichen Ansprechpartner. Er übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, damit Sie schnell mit Ihrer „Dienstleistung“ beginnen können. Er ermöglicht die zentrale Abwicklung aus einer Hand und kann Rückmeldungen zum Verfahrensstand geben. Das gilt für die Beschaffung von Genehmigungen, Anmeldungen oder behördlichen Bescheinigungen.
Der Einheitliche Ansprechpartner gibt Informationen zu:
- Anforderungen, Verfahren, Formalitäten
- Kontaktdaten der zuständigen Behörde
- benennt Verbände und Organisationen, die helfen können
Die vertiefende und qualifizierte Beratung bleibt allerdings die Aufgabe der zuständigen Behörde.
Weiterhin übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner die Koordination der Anträge und sorgt für eine zügige Bearbeitung durch die zuständigen Stellen.
Die Verfahrensabwicklung kann komplett elektronisch über das Dienstleisterportal Niedersachsen erledigt werden:
www.dienstleisterportal.niedersachsen.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Weitere Informationen über den Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland finden Sie im Internet unter:
www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de (öffnet sich in einem neuen Fenster)
oder www.point-of-single-contact.de (englischsprachig - öffnet sich in einem neuen Fenster))
Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland finden Sie über das zentrale Portal der Europäischen Kommission www.eu-go.eu (öffnet sich in einem neuen Fenster)