Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Versammlungen

Wann spricht man von einer Versammlung oder einem Aufzug unter freiem Himmel?

Grundsätzlich kann man sich an der Definition des Bundesverfassungsgerichtes orientieren:

"Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 (1) GG liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung." Diese Definition sollte Sie nicht abschrecken. Wenn Sie Ihr Grundrecht wahrnehmen und zum Beispiel auf diese Weise Stellung zu einem Thema beziehen wollen, können Sie bei der Stadt Wolfsburg als Versammlungsbehörde eine Versammlung/Aufzug mit oder ohne Marsch anmelden.

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung