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Politik & Verwaltung

Grabarten

Übersicht der verschiedenen Grabarten

Auf den 25 städtischen Friedhöfen bietet die Friedhofsverwaltung verschiedene Grabarten an, um individuelle Ansprüche zu erfüllen.

Die Stadt Wolfsburg bietet auf den städtischen Friedhöfen verschiedene Grabarten an:

  • Grabstätten für Särge oder Urnen
  • Grabstätten für mehrere Särge/Urnen
  • Grabstätten ohne Kennzeichnung
  • Grabstätten mit Kennzeichnung durch Namensstein
  • Grabstätten mit Kennzeichnung durch einheitliches Denkmal
  • Grabstätten in naturnaher Umgebung

Bei bestimmten Grabstätten besteht auch die Möglichkeit, sie bereits zu Lebzeiten zu erwerben.

Weiterhin ist auf dem Nordfriedhof ein muslimisches Grabfeld vorhanden. Auf dem Friedhof St. Annen gibt es den  "Himmel für Kinder", der den "Sternenkindern" - allen ungeborenen und fehlgeborenen Kindern - eine Bestattungsmöglichkeit bietet. 

  • Kriegsgräber

    Auf mehreren Friedhöfen im Stadtgebiet, sowohl kirchlich als auch kommunal verwaltet, befinden sich Gräber der Opfer beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

    Die dem Waldfriedhof benachbarte Gedenkstätte am Lydia-Stowbun-Weg ist Ruhestätte von mehreren hundert Menschen - sowohl Männern als auch Frauen und Kindern - die durch Verschleppung und Zwangsarbeit in Wolfsburg während des Zweiten Weltkrieges ihr Leben verloren haben.

    Bereits 1945 wurde durch die sowjetischen Militärbehörden die Errichtung des Denkmals in der Mitte des Gräberfeldes veranlasst. Es erinnert an die hier bestatteten Menschen mit überwiegend sowjetischer Herkunft.

    Auch auf dem Waldfriedhof befinden sich in den ältesten Feldern seit Bestehen der Anlage Gräber von Menschen, die durch Zwangsarbeit und Kriegseinwirkungen zu Tode kamen.

    Im Wolfsburger Moor, östlich des Nordfriedhofes, erinnert ein Gedenkkreuz aus Holz an die ungefähre Lage mehrerer Gräber von Zwangsarbeitern, die 1941/1942 hier begraben worden sind, bevor der Friedhof am Ort der heutigen Gedenkstätte am Lydia-Stowbun-Weg eingerichtet worden ist.

    Nach dem "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft" bleiben diese Gräber dauernd bestehen.

  • Grabstätten für Sternenkinder

    Für die Bestattung von Fehl- und Ungeborenen kann auf den städtischen Friedhöfen eine Grabstätte erworben werden oder auf dem kirchlichen Friedhof St. Annen die Bestattung im Himmel für Kinder. Die bereits vorhandenen Grabstellen werden zunächst im jetzigen Zustand belassen und nach Abschluss der Arbeiten in das Gesamtbild integriert. Die neue Gestaltung des Grabfeldes greift in der Wegestruktur das Motiv der Sonne auf, welches schon auf der bestehenden Skulptur abgebildet ist.

    Die Mitte bildet eine mondförmige Platzfläche, die mit gelblich bunten Platten belegt ist. Sitzsteine laden unter dem Baum zum Verweilen ein. Eine bogenförmige Zierapfel-Hecke bildet den Rahmen und Abschluss für die Fläche.

    Die Gräber sind zwischen strahlenförmigen Wegen angeordnet und mit einem niederen Bodendecker bepflanzt. Jeder Strahl ist für Bestattungen im Zeitraum von vier bis fünf Jahren ausgelegt. Die Lage der Jahresgräber wird durch locker versetzt angeordnete Jahressteine kenntlich gemacht.

    In der Anlage sind Ablageflächen für Grabschmuck vorhanden. Auf den Grabstätten selbst darf Grabschmuck nicht mehr abgelegt werden.

  • Muslimisches Grabfeld

    Grabstätten auf dem muslimischen Grabfeld auf dem Nordfriedhof werden als Wahlgrabstätte der Kategorie I angeboten. Das bedeutet, dass die Nutzungszeiten der Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit gegen Gebühr verlängert und wieder belegt werden können.

    Die Gräber auf dem muslimischen Grabfeld sind ein- und mehrstellig verfügbar. Während einstellige Gräber nur einen Liegeplatz bieten, ist es bei mehrstelligen Gräbern möglich mehrere Liegeplätze zu belegen, zum Beispiel Familiengräber. Die Grabart wird ausschließlich auf dem Nordfriedhof angeboten.

    • Vergabezeit 30 Jahre, Vergabezeit verlängerbar
    • Weitere Bestattungen und Aufstellung eines Grabmales möglich
    • Verpflichtung des Nutzungsberechtigten zur Anlage eines Grabbeetes, zur Pflege und Unterhaltung von Grabstätte, Grabmal und sonstigen baulichen Anlagen sowie der Plattenumrandung
    • Einebnung nach Ablauf des Nutzungsrechtes, sofern nicht Verlängerung möglich und gewünscht wird. Die Einebnung ist kostenpflichtig. Die Gebühren hierfür werden bei Neuvergaben ab 01.01.2011 zum Zeitpunkt des Graberwerbes erhoben. Für bereits vergebene Grabstätten ist die Gebühr zum Zeitpunkt der Einebnung zu entrichten.

    Vorauserwerb: möglich
    Grabauskleidung, Erstmalige Herrichtung von Pflanzbeet mit Plattenumrandung, Trägerdienst und Einebnung: 2.529,65 Euro

  • Reihengrabstätten für Särge

    Bei Reihengrabstätten handelt es sich im Gegensatz zu Wahlgrabstätten um Gräber, die nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängerbar sind und immer nur einstellig sind, das heißt in dieser Grabart kann nur eine Beisetzung stattfinden. Reihengrabstätten für Särge können auf fast allen städtischen Friedhöfen angeboten werden mit Ausnahme von:

    • Friedhof Ehmen, Dammstraße
    • Friedhof Ehmen, Mörser Straße
    • alten Friedhofsteil des Friedhofes Hehlingen

    Für Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist eine Ruhezeit von 15 Jahren vorgesehen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Nutzungszeit der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus zu verlängern.

    Grabstätten für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr sind nicht verlängerbar und haben eine Ruhezeit von 25 Jahren.

    Weiterhin kann zwischen Rasen-Reihengrabstätte mit Namensstein und einer Reihengrabstätte mit Kennzeichnung durch ein einheitliches Denkmal (nur auf dem Wald-, Nord- und Südfriedhof) gewählt werden.

    Es besteht auch die Möglichkeit sich für eine Grabstätte ohne Kennzeichnung zu entscheiden. Diese Grabart wird allerdings nur auf dem Wald- oder Nordfriedhof angeboten. 

    Für die Friedhöfe St. Annen und Rothenfelde gelten spezielle Regelungen. Beachten Sie bitte die Hinweise am Ende der Seite.

  • Reihengrabstätten für Urnen

    Bei Reihengrabstätten für Urnen handelt es sich im Gegensatz zu Wahlgrabstätten um Gräber, die nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängerbar sind und immer nur einstellig sind, das heißt es können in dieser Grabart keine weiteren Urnen beigesetzt werden.

    Reihengrabstätten für Urnen werden in vier Varianten angeboten. Gekennzeichnete Grabstätten und Grabstätten mit Namenssteinen werden auf allen städtischen Friedhöfen angeboten, außer auf dem unter Denkmalschutz stehenden Friedhof Ehmen, Dammstraße.

    Die Grabstätte mit Kennzeichnung durch ein einheitliches Denkmalist nur auf dem Wald-, Nord- und Südfriedhof verfügbar. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit sich für eine Grabstätte ohne Kennzeichnung zu entscheiden. Diese Grabart wird auf allen städtischen Friedhöfen außer auf dem unter Denkmalschutz stehenden Friedhof Dammstraße in Ehmen angeboten.

    Für die Friedhöfe St. Annen und Rothenfelde gelten spezielle Regelungen. Beachten Sie bitte die Hinweise am Ende der Seite.

  • Wahlgrabstätten für Särge

    Bei Wahlgrabstätten handelt es sich im Gegensatz zu Reihengrabstätten um Gräber, die nach Ablauf der Ruhezeit gegen Gebühr verlängert genutzt und wieder belegt werden können. Sie haben die Möglichkeit zwischen Wahlgrabstätte I und Wahlgrabstätte II zu wählen.

    Die sogenannte Wahlgrabstätte der Kategorie I zeichnet sich dadurch aus, dass die Grabstätten nur durch ein Plattenband voneinander getrennt und insgesamt kostengünstiger zu erwerben sind. Diese Grabart wird auf fast allen Friedhöfen angeboten. Ausgenommen ist aus Denkmalschutzgründen der Friedhof Dammstraße in Ehmen.

    Bei Wahlgrabstätte II hingegen ist zusätzlich zu dem Plattenband eine freie Grünfläche um das Grab vorgesehen. Diese Grabstätte wird nur auf dem Wald- oder auf dem Nordfriedhof angeboten.

    Zusätzlich zu der Wahl der Grabart können Sie zwischen ein- und mehrstelligen Gräbern wählen. Während einstellige Gräber nur einen Liegeplatz bieten, ist es bei mehrstelligen Gräbern möglich mehrere Liegeplätze zu belegen, zum Beipsiel Familiengräber.

    Des Weiteren können Urnen auch in einem Wahlgrab für Särge bestattet werden. 

    Für die Friedhöfe St. Annen und Rothenfelde gelten spezielle Regelungen. Beachten Sie bitte die Hinweise am Ende der Seite.

     

  • Wahlgrabstätten für Urnen

    Bei Wahlgrabstätten handelt es sich im Gegensatz zu Reihengrabstätten um Gräber, die nach Ablauf der Ruhezeit gegen Gebühr verlängert genutzt und wieder belegt werden können.  Sie haben  die Möglichkeit zwischen Wahlgrabstätte I und II zu wählen.

    Die sogenannte Grabstätte der Kategorie I zeichnet sich dadurch aus, dass die Grabstätten nur durch ein Plattenband voneinander getrennt und insgesamt kostengünstiger zu erwerben sind. Diese Grabart wird auf fast allen Friedhöfen angeboten. Ausgenommen ist aus Denkmalschutzgründen der Friedhof Dammstraße in Ehmen. 

    Bei Grabstätte II hingegen ist zusätzlich zu dem Plattenband eine freie Grünfläche um das Grab vorgesehen. Diese Grabstätte wird auf dem Wald- oder auf dem Nordfriedhof angeboten.

    Die Nutzung einer Urnengrabstätte setzt im Gegensatz zu Sarggrabstätten prinzipiell eine Feuerbestattung voraus. Es besteht die Möglichkeit bis zu vier Urnen in einem Grab beizusetzen. 

    Für die Friedhöfe St. Annen und Rothenfelde gelten spezielle Regelungen. Beachten Sie bitte die Hinweise am Ende der Seite.

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