Grundstücks- und Gebäudemanagement
- Sie haben Fragen zu einem Baugebiet oder suchen ein Grundstück?
- Sie möchten eine landwirtschaftliche Fläche, einen Festplatz oder eine Grillplatz mieten oder pachten?
- Sie haben Fragen zu Ihrem Erbbaurecht?
- Sie möchten der Stadt Wolfsburg ein Grundstück zum Kauf anbieten?
- Sie möchten das Amtsblatt der Stadt Wolfsburg einsehen?
All diese Anliegen und Fragen wollen wir Ihnen gerne beantworten.
Die Abteilung und Tätigkeitsbereich des Geschäftsbereiches
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Stabsstelle Wohngebiete und -projekte
Wir bieten gebündelt und vernetzt alle interessanten Informationen rund ums Wohnen und Bauen in Wolfsburg. Wissenswertes über die aktuellen Baugebiete und –projekte, den geplanten oder in Vorprüfung befindlichen Flächenpotentialen und Informationen für Bauherren halten wir für Sie bereit. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um Entwicklungen städtischer oder privater Baugebiete- oder –projekte handelt.
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Wohngebiete
Von der ersten Idee eines städtischen Baugebietes, der Vorbereitung der politischen Entscheidungsfindung bis zur Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sowie der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen erfolgt die Betreuung durch das Team „Wohngebiete“. In der Zeit der Planungsphase ist das Team der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund um das städtische Baugebiet.
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Wohnprojekte
Wohnprojekte in innerstädtischer Lage erfreuen sich steigender Beliebtheit. Unabhängig, ob es sich dabei um Investorenprojekte auf städtischem oder auf privatem Grund und Boden, Miet- oder Eigentumsprojekten oder um gemeinschaftliche Wohnformen handelt, die Koordinierung aller Abstimmungsbedarfe übernimmt die Stabsstelle Wohnprojekte.
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Projekt Hellwinkel und Nordsteimke Ost
Bei den beiden großen Quartiers – Stadtteil Projekten Hellwinkel und Nordsteimke/Hehlingen handelt es sich von der Größe, städtebaulichen Struktur, Verdichtungsgrad etc. um Maßnahmen mit urbanen Stadtteil Strukturen die aufgrund der Komplexität in einer eigenen Projektgruppe entwickelt werden.
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Grundstücksverkehr
Die Abteilung Grundstücksverkehr ist ihr Ansprechpartner für den Erwerb von Grundstücken sowie grundbuchlich zu sichernden Rechten. Zusätzlich werden die Gewerbeflächen der Stadt veräußert. Außerdem gehört der Abteilung das Fachgebiet Landwirtschaft mit der Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen, der Realverbandsaufsicht sowie dem Stadtforst an.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Abwicklung von Vermessungen auf städtischen Grundstücken.
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Grundstücksvergabe, Erbbaurechte und Wohnungswesen
Das Vermarktungsteam berät Grundstückssuchende über die baureifen und in Vorbereitung befindlichen Baugebiete und verkauft die Bauplätze der Stadt.
Die Wohnraumförderstelle fördert nicht nur den Bau oder den Erwerb einer selbstgenuzten Immobilie auf der Grundlage des Förderprogramms der Stadt Wolfsburg, sondern unterstützt auch den altersgerechten Umbau von Wohneigentum oder Mietwohnungen. Darüber hinaus begleitet die Wohnraumförderstelle die Antragstellung für Wohnraumfördermittel des Landes Niedersachsen.
Das Erbbaurechtsteam betreut die rd. 8.500 Erbbauberechtigten der Stadt über die Inhalte der Verträge, die Entwicklung der Erbbauzinsen sowie die Modalitäten bei Verkauf von Erbbaurechten.
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Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden
Neben der Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen im Eigentum der Stadt obliegt der Abteilung die Verpachtung unbebauter städtischen Flächen, die Verwaltung der Festplätze und die Betreuung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen.
Ferner werden als interner Dienstleister zentral Tätigkeiten wahrgenommen wie beispielsweise die Bereitstellung von Räumlichkeiten für alle Verwaltungseinheiten der Stadtverwaltung, die Gebäudereinigung, die Energiebewirtschaftung oder auch die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
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Allgemeine Dienste, Waren und Logistik
- Alle Satzungen, Verordnungen und sonstige wichtige Mitteilungen der Stadt Wolfsburg werden im der Stadt Wolfsburg veröffentlicht.
- Informationsblatt 11-5 zur Erhebung von personenbezogenen Daten ()
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Wohnberechtigungsschein
Ein WBS ist eine Bescheinigung für Haushalte, deren Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Er berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Der WBS hat eine Laufzeit von einem Jahr und ist in ganz Niedersachsen gültig.
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Kontakt
Stadt Wolfsburg
Grundstücks- und Gebäudemanagement
Frau Schulz
Geschäftsbereichsleiterin
Porschestraße 49
38440 WolfsburgTelefon: 05361 28-2240
Fax: 05361 28-2065
E-Mail: liegenschaftsamt@stadt.wolfsburg.de