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Politik & Verwaltung

Grundbesitzabgaben

Der Begriff Grundbesitzabgaben umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung.

Die Abteilung Grundbesitzabgaben im Geschäftsbereich Finanzen ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer und die Erhebung der Gebühren für Abfall, Straßenreinigung und Niederschlagswasser.

Bezüglich der Gebühren tritt die Abteilung hierbei als Dienstleister für die WAS (Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) und die WEB (Wolfsburger Entwässerungsbetriebe) auf.

Die Gebühren werden bei WAS und WEB nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert und dann zentral in einem gemeinsamen Bescheid mit der Grundsteuer veranlagt.

Neben den Grundbesitzabgaben sind Eigenheimbesitzer:innen gegebenenfalls. auch noch von anderen kommunalen Steuern betroffen.

  • Abfall- und Straßenreinigungsgebühren

    Die Abfallentsorgung und Straßenreinigung werden durch die WAS (Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) im Auftrag der Stadt Wolfsburg durchgeführt.

    Sie stellt die Touren zusammen und legt die Reinigungshäufigkeit der Straßen fest. Ebenso kümmert sich die WAS um die Aufstellung und Entleerung der Abfallbehälter. Fragen oder Änderungen hierzu richten Sie daher unmittelbar an die WAS. Bei Änderungen oder Neuaufstellung von Abfallbehältern erhalten wir von der WAS eine Mitteilung und senden Ihnen dann den entsprechenden Änderungsbescheid inkl. Angabe der neuen Gebührenhöhe.

    Mehr Informationen zum Thema:

  • Abwassergebühren

    Schmutzwassergebühren

    Die Abwasserbeseitigung wird durch die WEB im Auftrag der Stadt Wolfsburg durchgeführt. Die WEB sind die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Wolfsburg.


    Die Abrechnung erfolgt über das für Ihren Orts- bzw. Stadtteil zuständige Versorgungsunternehmen. Die Gebühren werden nach der Wassermenge berechnet, die vom Grundstück in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird. Grundlage hierfür ist der Frischwasserverbrauch.

    Gartenwasserzähler

    Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren kann die Abwassermenge unberücksichtigt bleiben, die durch einen zweiten Wasserzähler erfasst wird. Dieser Zähler muss fest installiert und geeicht sein. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das folgende Formular.

    Niederschlagswassergebühren

    Die Gebühren für das Niederschlagswasser erfolgen nach der Größe der befestigten bzw. der überbauten Fläche. Bitte beachten Sie, dass für Flächen, die mit dem sog. "Ökopflaster" befestigt sind, ebenfalls Niederschlagswassergebühren berechnet werden müssen. Veränderungen der bebauten und befestigten sowie an den Regenwasserkanal angeschlossenen Flächen teilen Sie uns bitte umgehend mit.

     

  • Grundsteuer

    Grundsteuermessbetrag:

    Die Grundsteuer unterteilt sich in Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für alle sonstigen Immobilien.
    Die an die Stadt Wolfsburg zu zahlende Grundsteuer errechnet sich wie folgt:

    Grundsteuermessbetrag x Hebesatz

    Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. 
    Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldner und ab wann das Objekt zu besteuern ist. Die Stadt Wolfsburg ist bei der Grundsteuererhebung an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden. Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer sind daher an das zuständige Finanzamt Gifhorn zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.

    Hebesatz:
    Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Wolfsburg für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt. Er beträgt ab dem 01.01.2024 für die

    Grundsteuer A 320 von Hundert 

    und für die 

    Grundsteuer B 545 von Hundert

    Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Grundsteuer B auf 586 von Hundert.

    Die Grundsteuer wird von der Stadt Wolfsburg mit Bescheid festgesetzt und ist in der Regel in vier Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Abweichend davon können Sie bis zum 30. September beantragen, die Steuerschuld in einem Jahresbetrag zum 1. Juli eines Jahres zu bezahlen.

    Eigentumswechsel

    Bei Eigentumswechsel legen Sie bitte einen Grundbuchauszug vor, aus dem die Umschreibung hervorgeht.

    Formular:

  • Grundsteuerreform

    Grundsteuerreform

    Die Grundsteuer hat für die kommunalen Haushalte eine enorme Bedeutung. Sie leistet neben der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer einen wesentlichen Beitrag zur  Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur innerhalb einer Gemeinde. Steuerpflichtig sind die  Grundstückseigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Gleichgestellte.

     
    Als Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer diente bisher die Einheitsbewertung zum Zeitpunkt des Hauptfeststellungsverfahrens vom 01.01.1964. Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2018, dass eine Grundsteuerreform notwendig ist, die die aktuellen Verkehrswerte der Grundstücke berücksichtigt.
    Zwischenzeitlich hat das Land Niedersachsen ein neues Gesetz verabschiedet, das im Juli 2021  in Kraft getreten ist. 

    Für nähere Details zur Grundsteuerreform wurde vom Landesamt für Steuern Niedersachsen folgender Link bereitgestellt. Dort werden regelmäßig neue Informationen eingestellt und die FAQs angepasst bzw. erweitert. 

    Unter dem folgenden Link erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform:

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