Rechnungsprüfungsamt
Haushalts- und Jahresabschlussprüfung für die Stadtverwaltung
Das Rechnungsprüfungsamt - das RPA - hat eine spezielle Stellung im Gefüge der Geschäftsbereiche, Referate und Stabsstellen der Stadtverwaltung.
Es ist dem Rat direkt unterstellt und nur diesem verantwortlich. Daher werden seine Prüfer*innen vom Rat berufen und abberufen.
Verwaltungshandeln soll unabhängig betrachtet werden
Die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in der sachlichen Beurteilung von Prüfungsvorgängen ist gesetzlich garantiert und unterliegt daher keinem Weisungsrecht der Verwaltung. So ist gewährleistet, dass das Verwaltungshandeln unabhängig betrachtet wird. Die Aufgaben und Befugnisse sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und in der städtischen Rechnungsprüfungsordnung festgeschrieben.
Prävention statt Reaktion
Eine Tätigkeit, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist, die Verwaltung schon im Vorfeld von Entscheidungen konstruktiv bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu begleiten und zu beraten. Ziel ist es, als Partner der Verwaltung Unstimmigkeiten im Vorfeld zu erkennen und Fehler gar nicht erst entstehen zu lassen.
Stadt Wolfsburg
Rechnungsprüfungsamt
Herr Dube
Schillerstraße 4
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2232
E-Mail: rechnungspruefungsamt@stadt.wolfsburg.de