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Politik & Verwaltung

Rechnungsprüfungsamt

Haushalts- und Jahresabschlussprüfung für die Stadtverwaltung

Das Rechnungsprüfungsamt - das RPA - hat eine spezielle Stellung im Gefüge der Geschäftsbereiche, Referate und Stabsstellen der Stadtverwaltung.

Es ist dem Rat direkt unterstellt und nur diesem verantwortlich. Daher werden seine Prüfer*innen vom Rat berufen und abberufen.

Verwaltungshandeln soll unabhängig betrachtet werden

Die Unabhängigkeit des Rechnungsprüfungsamtes in der sachlichen Beurteilung von Prüfungsvorgängen ist gesetzlich garantiert und unterliegt daher keinem Weisungsrecht der Verwaltung. So ist gewährleistet, dass das Verwaltungshandeln unabhängig betrachtet wird. Die Aufgaben und Befugnisse sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und in der städtischen Rechnungsprüfungsordnung festgeschrieben.

Das Türschild und der Briefkasten des Rechnungsprüfungsamtes

Prävention statt Reaktion

Eine Tätigkeit, die in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, ist, die Verwaltung schon im Vorfeld von Entscheidungen konstruktiv bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu begleiten und zu beraten. Ziel ist es, als Partner der Verwaltung Unstimmigkeiten im Vorfeld zu erkennen und Fehler gar nicht erst entstehen zu lassen.

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