Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen sowie Suchterkrankte oder davon bedrohter Menschen sollen ihre Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entfalten können. Wir als Stadt Wolfsburg wollen die Menschen dabei fördern und versuchen Benachteiligungen entgegenzuwirken oder helfen, diese zu mildern.
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Abteilung Teilhabe
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-5200
E-Mail: eingliederungshilfe-erwachsene@stadt.wolfsburg.de
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Wer hat Anspruch?
Anspruch haben volljährige Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Wir beraten Sie gerne individuell über Ihre Anspruchsmöglichkeiten. -
Welche Leistungen bieten wir?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in vier große Bereiche unterteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Welche Leistungen konkret für Sie in Frage kommen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
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Wie läuft ein Verfahren ab?
- Beratungsgespräch
- Antragsstellung
- Antragsprüfung
- Teilhabe- und/oder Gesamtplanverfahren in Form eines Gespräches
- Erstellen des B.E.Ni
- Prüfung des Leistungsanspruchs
- Bewilligung oder Ablehnung der Leistung
- Bei Inanspruchnahme der Leistung regelmäßige Überprüfung des Bedarfs
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.