Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen
Bildung, Kultur & Sport

Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit die Grundlage für die Zukunft einer Stadt. Wolfsburg hat die Betreuung und frühkindliche Bildung schon vor Jahren als das wichtige Kernthema für die dynamischste Wirtschaftsregion Deutschlands erkannt.

Wolfsburger Familien haben die Wahl zwischen gleichwertigen Betreuungsangeboten:

In der Krippe, in (altersübergreifenden) Kindergartengruppen oder im Familiennest und Großfamiliennest, der Kindertagespflege in Wolfsburg - alle vier Konzepte sind qualitativ auf hohem Betreuungsniveau, alle vier haben eigene Konzepte, in denen pädagogische Schwerpunkte herausgearbeitet sind.

Der herausragende Wolfsburger Bildungsstandard setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen - drei Fachkräfte pro Krippengruppe und altersübergreifender Kindergartengruppe, flexible Lösungen in Familienestern, die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte und ein intensives Programm zur Bindung und Förderung von Tagesmüttern und -vätern. Wolfsburg stellt sich auf - für die Zukunft unserer Kinder!

Eine Übersicht der institutionellen Betreuungsplätze und Hinweise zur Betreuungsplatzvergabe in Wolfsburg finden Sie hier

Hinweis:

Zwei neue Gesetze - das "Gute-KiTa-Gesetz" und das "Starke-Familien-Gesetz" - haben die finanzielle Entlastung von Familien mit geringen und mittleren Einkommen zum Inhalt. Die Stadt Wolfsburg möchte Sie hiermit über mögliche positive Folgen dieser Gesetze für Ihre Familien informieren.           

Vorübergehend werden in der Abteilung Kindertagesbetreuung die Öffnungszeiten eingeschränkt. Dies betrifft die Antragsannahme für Elternbeiträge, Förderung in Tagespflege und Elterngeld. Die geänderten Öffnungszeiten sind wie folgt:

Dienstag und Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr

Häufige Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung

  • Wer ist der richtige Ansprechpartner bei ersten Fragen zu Kinderbetreuung?

    Individuelle Beratung rund um alle Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder von 0 bis 13 Jahrenerhalten Sie beim Familienservice Wolfsburg e.V., Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg.

    Unter der Telefonnummer 05361 896969-0 können Sie Ihre Fragen erörtern oder einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

  • Wie, wo und wann melde ich mein Kind an?

    Die Voranmeldungen für einen Betreuungsplatz für Ihr Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren können Sie bequem online im Portal Wolles Welt unter kitas.stadt.wolfsburg.de tätigen.

    Auf Wolles Welt können Sie sich jederzeit eine Übersicht über alle Kinderbetreuungsangebote (Krippe, Kindergarten, Familiennester und Großfamiliennester) der Stadt Wolfsburg verschaffen und gezielt nach einem für Sie passenden Betreuungsplatz suchen. Die Einrichtungen und Familiennester stellen sich durch Ihr eigenes Profil mit Kontaktdaten, informativen Texten zu den verschiedenen Angeboten und dem pädagogischen Ansatz vor.

    Die Einrichtungen und Familiennester bieten auf Nachfrage persönliche Gespräche oder Gruppentermine an, in denen die Einrichtung gezeigt und die Besonderheiten der Konzeption erklärt werden.

    Die Voranmeldungen für Randstundenbetreuungen in der Kindertagespflege für Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren können Sie ebenfalls online in Wolles Welt tätigen.

  • Nach welchen Kriterien erfolgt die Belegung der Betreuungsplätze?

    Die Belegung der Betreuungsplätze erfolgt dezentral durch die jeweiligen Kita-Leitungen entsprechend der Vergabekriterien unter Berücksichtigung des Elternwunsches. Diese leiten sich von den rechtlichen Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch VIII ab.

    Die Kriterien sind besondere Härtefälle, alleinerziehend und berufstätig, im Studium oder in der Ausbildung, beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig, im Studium oder in der Ausbildung, Erziehungsberechtigte sind in einer Bildungsmaßnahme oder in einem Integrationskurs, Geschwisterkind(er) in der Einrichtung sowie die entsprechenden Prioritäten der Eltern. Weitere trägerspezifische Vergabekriterien können diese Regelung nachrangig ergänzen.

    Neben den geäußerten Wünschen der Eltern spielen insbesondere  die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Gruppenkonstellation eine entscheidende Rolle. Innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenrichtlinien müssen verschiedene Kriterien zugunsten einer ausgeglichenen Gruppenstruktur beachtet werden. Unter anderem soll hier das Verhältnis der Geschlechter sowie die Altersstruktur der einzelnen Gruppen Berücksichtigung finden.

  • Was kostet Kinderbetreuung in Wolfsburg?

    Krippe und Kindergarten:

    Für die Kindertagesstätten in Wolfsburg wurde eine sozial gestaffelte Elternbeitragstabelle durch den Rat der Stadt Wolfsburg aufgestellt. Diese Tabelle wurde von sämtlichen freien Trägern der Wolfsburger Kindertagesstätten für die Festsetzung des Elternbeitrages übernommen.

    Familiennester und Großfamiliennester:

    Familiennester und Großfamiliennester:

    Auch für die Betreuung in der Kindertagespflege wurde eine sozial gestaffelte Elternbeitragstabelle durch den Rat der Stadt Wolfsburg aufgestellt. 

  • Wo erhält man die Vordrucke für die Berechnung der Elternbeiträge?

    Die benötigten Vordrucke (Informationen zum Elternbeitrag, Antrag auf Ermäßigung und Elternbeitragstabelle) erhält man in der jeweiligen Einrichtung nach Abschluss eines Betreuungsvertrages.

  • Wo muss ich mich für die Mittagsverpflegung meines Kindes anmelden und was kostet diese?

    Die Inanspruchnahme an der Mittagsverpflegung muss bei der Kindergartenleitung angemeldet werden. Für die Verpflegung ist grundsätzlich der volle Verpflegungssatz zu entrichten. Dieser kann von Träger zu Träger in der Höhe variieren.

    Eine Ermäßigung der Verpflegungskosten ist für Wolfsburger Familien, die Sozialleistungen beziehen, möglich. Sie erhalten in der Regel einen Gutschein auf Bildung und Teilhabe (BuT-Gutschein) vom Träger der Sozialleistung. Dieser muss beim jeweiligen Träger der Kindertagesstätte eingereicht werden, damit die Verpflegung auf 0,00 Euro ermäßigt werden kann.


  • Krippen oder Kitaplatz trotz Wohnsitz außerhalb von Wolfsburg?

    Krippenplätze werden lediglich an Wolfsburger Kinder vergeben.

    Bei Kitaplätzen ist einen Inanspruchnahme trotz Wohnsitz außerhalb von Wolfsburg möglich, es wird jedoch im Einzelfall nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung von der Wohnsitzgemeinde entschieden.


  • Krippen oder Kitaplatz trotz Wohnsitz außerhalb von Wolfsburg möglich? Wie hoch ist der Elternbeitrag bei Kindern, die nicht aus Wolfsburg kommen?

    Derzeit werden keine gemeindefremden Kinder in Wolfsburger Kindertagesstätten aufgenommen, da die Wolfsburger Kinder vorrangig einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Bei Wegzug aus Wolfsburg und bereits vorhandener Kinderbetreuung in einer Wolfsburger Kindertagesstätte ist eine Kostenübernahmeerklärung von der Heimatgemeinde eine Voraussetzung für die weitere Betreuung.

  • Wann erfolgt eine Neuberechnung des Elternbeitrages?

    Eine Neuberechnung erfolgt bei Änderungen in den Einkommensverhältnissen und den Familienverhältnissen. Änderungen sind dem Geschäftsbereich Jugend umgehend mitzuteilen.

    Bei Steuerklassenwechsel erfolgt keine Neuberechnung.

  • Was kann man tun, wenn man keinen Krippenplatz erhält?

    Eine weitere Betreuungsmöglichkeit neben der Betreuung in der Einrichtung sind die Familiennester (Kindertagespflege) der Stadt Wolfsburg. Hier werden Kinder in kleinen Gruppen (maximal bis zu 5 Kinder) von geschulten, geprüften und engagierten Tagesmüttern oder -väter in deren Haushalt betreut. Die Betreuung in den Familiennestern der Stadt Wolfsburg wird vom Geschäftsbereich Jugend gefördert.

    Genauere Informationen zur Betreuung, der Vermittlung und der Förderung erhalten Sie beim Familienservice Wolfsburg e.V.

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung