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Allgemeine Informationen
Bedingt die Zufahrt zu einer Baustelle das Überfahren von Bürgersteigen, so ist dies genehmigungspflichtig. Bauherren/Baufirmen sollen in diesen Fällen die Baumaßnahme bei dem zuständigen Straßenbegeher formlos anmelden.
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Voraussetzungen
Eine Überfahrung bedarf in der Regel eine Baustelle im privaten Bereich. Grundsätzlich dürfen keine Fahrzeuge über 11,5 Tonnen Standardachslast über die Gehwege fahren. In einigen Bereichen sind es auch weniger.
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Benötigte Unterlagen
Die Überfahrten sind formlos zu beantragen. Die Beantragung erfolgt durch die Straßenbegeher.
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Kontakt
Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination
Straßenbegeher (Aufteilung nach Stadt- und Ortsteilen)Tel: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2120