Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II mitteilen.
Ebenfalls ist eine Berechtigung erforderlich, wenn sich die Firmenbezeichnung geändert hat. Bedenken Sie bitte, dass erst die Namensänderung beim Ordnungsamt-Gewerbestelle angezeigt werden muss.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Achtung:
Ändert sich bei Unternehmensbezeichnungen auch die Rechtsform, so ist eine Umschreibung mit Halterwechsel durchzuführen hierfür buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Nachweis über die Änderung des Namens
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch bevollmächtigte Person / Vertreter*in:- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der*des Geschäftsführer*in oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der*des Geschäftsführer*in/ Prokurist*in und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der*des benannten Vertreter*in/ der benannten Vertreter*innen
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis/ Reisepass der*des Gesellschafter*in, auf den die Zulassung erfolgen soll
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 12,00 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.