- bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
- Vollendung des 14. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
- Hauptwohnsitz in Wolfsburg
- aktuelles Passfoto
- gültiger Personalausweis
- Prüfungsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
Eine Vertretung für verhinderte Personen ist in Fischereischeinangelegenheiten möglich. Benötigte In Vertretung zusätzlich:
- formlose, unterschriebene Vollmacht
- statt Ausweis gut leserliche Kopie
- Ausweis des Vertretenden
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich.
45,00 Euro
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich, sonst mit Terminvergabe.
Für die meisten Gewässer ist zusätzlich noch ein Fischereierlaubnisschein nötig. Diese werden von den berechtigten Personen (Fischereiberechtigter, Fischereigenossenschaft, Fischereipächter) für das betreffende Gewässer ausgestellt.
Ordnungsamt
Rathaus B
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Einen Termin im Ordnungsamt können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen. Benutzen Sie dafür bitte die Online-Terminvereinbarung.