Lagerfeuer auf öffentlichen Flächen und Osterfeuer bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt, da Feuer und das Grillen auf öffentlichen Flächen außerhalb von dafür vorgesehenen Stellen nicht erlaubt sind gemäß § 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg.
Lagerfeuer auf Privatgrundstücken bedürfen keiner Genehmigung, es sei denn, sie sind jedermann zugänglich. Beispiel: Lagerfeuer im Kindergarten aufgrund des St. Martins-Umzuges oder ähnliches bedarf der Genehmigung.
Schriftliche Mitteilung über Ort, Datum, Zeit und Anlass
10,00 Euro
Wenn möglich, bitte mindestens 2 Wochen vorher beantragen.
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, getrocknetes Scheitholz.
Genehmigung Lagerfeuer: Rathaus B, Zimmer 013
Tel.: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Beschwerden über Rauch: Rathaus B, Zimmer 443