Der internationale Führerschein ist nur notwendig, wenn man ein Kraftfahrzeug außerhalb der EU fahren möchte.
Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob die*der Fahrer*in berechtigt ist ein Kraftfahrzeug zu führen.
Es gibt zwei verschiedene Arten vom internationalen Führerschein.
- Zum einen den internationalen Führerscheins nach Art. 7 und Anhang E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser ist für folgende Länder bestimmt: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Irland, Island, Liechtenstein, Mexiko, Sri Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt und Vereinigtes Königsreich.
- Für alle anderen Länder gilt der internationalen Führerscheins nach Art. 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968.
- Aktuelles biometrisches Passfoto (ausgedruckt als Bild, kein digitales Bild möglich)
- Aktueller Führerschein (Wichtig: Bei einem vorhandenen Papierführerschein muss erst eine Umstellung auf den EU-Kartenführerschein erfolgen.)
15,00 Euro
WICHTIG: Sollten Sie Ihren bisherigen Führerschein noch nicht auf den neuen EU-Kartenführerschein umgestellt haben, ist dies im Rahmen der Antragstellung gemäß Paragraf 25a und 25b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich. Die Gebühren hierfür betragen zusätzlich 25,30 Euro.
Bearbeitungsdauer: zirka eine Woche
Gültigkeitszeitraum:
- Internationalen Führerscheins nach Art. 7 und Anhang E des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926: 1 Jahr
- Internationalen Führerscheins nach Art. 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968: 3 Jahre
Bürgerdienste
Rathaus B
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Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
Fax: 05361 28-2093
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Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.