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Kfz Internationaler Zulassungsschein

  • Allgemeine Informationen

    Ein internationaler Zulassungsschein ist ggf. erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren möchten.

    Es wird empfohlen, bei der zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes nachzufragen, ob ein internationaler Zulassungsschein erforderlich ist.

    Der internationale Zulassungsschein gilt nur in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und hat eine Gültigkeit von maximal ein Jahr.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter*in:
    ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten 

     

    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der*des Geschäftsführer*in oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der*des Geschäftsführer*in/ Prokurist*inn und deren Personalausweis / Reisepass
    • für Vereine: 
    Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der*des benannten Vertreter*in/ der benannten Vertreter*innen
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass der*des Gesellschafter*in, auf den die Zulassung erfolgen soll
    • Bei Minderjährigen:
    Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von 10,20 EUR erhoben.

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

  • Formulare
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