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Allgemeine Informationen
Die Lebensbescheinigung verlangt die Rentenversicherung als Nachweis, dass ein Rentenempfänger noch lebt. Das können deutsche Rentenversicherungen sein – aber in der Regel sind es Rentenversicherungen aus dem Ausland. Die Rentenversicherungen aus dem Ausland schicken den Rentenempfängern oft schon ein Formular mit, welches der Rentenempfänger ausfüllt und bei den Bürgerdiensten unterschreibt. Die Bürgerdienste bestätigen die Angaben und das die Person persönlich vorgesprochen hat.
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Voraussetzungen
Die Person muss mit Wohnsitz in Wolfsburg gemeldet sein.
Die Person muss persönlich anwesend sein. Vollmachten für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung werden nicht anerkannt, da hierdurch keine zweifelsfreier Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Person noch lebt.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls das Schreiben der ausländischen Rentenversicherung
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Gebühren
kostenlos
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Fristen
Die Lebensbescheinigung wird sofort ausgestellt.
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Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.