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Allgemeine Informationen
Auf persönlichen oder schriftlichen Antrag kann die Meldebehörde einfache oder erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Eine telefonische Auskunft ist nicht zulässig.
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner Personen erteilen:- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- aktuelle Anschrift beziehungsweise Wegzugsanschrift
OLMERA
OLMERA bietet die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft für Wolfsburg online zu erfragen. Mit der Einführung der OLMERA können Privatpersonen und Firmen online die Adresse einer in Wolfsburg lebenden Person in Erfahrung bringen. Bezahlt werden können die Leistungen mittels E-Payment (Paypal, Giropay und Kreditkarte).Zur Melderegisterauskunft OLMERA
OLMERA bietet die Möglichkeit, eine einfache Melderegisterauskunft für Wolfsburg online zu erfragen. Mit der Einführung der OLMERA können Privatpersonen und Firmen online die Adresse einer in Wolfsburg lebenden Person in Erfahrung bringen. Bezahlt werden können die Leistungen mittels E-Payment (Paypal, Giropay und Kreditkarte).
Soweit jemand ein berechtigtes Interesse oder ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, können ihm zusätzlich zu einer einfachen Melderegisterauskunft folgende Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners mitgeteilt werden (erweiterte Melderegisterauskunft):
- frühere Namen
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter (Vor- und Familiennamen, Anschrift)
- Ehegatten bzw. Lebenspartner (Vor- und Familiennamen, Anschrift)
- Sterbetag und –ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
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Voraussetzungen
Verwendungszweck
Sowohl für eine einfache als auch für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss der/die Antragsteller/in Angaben zur Anfrageperson, wie zum Beispiel Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum oder eine Anschrift machen können. Die Auskunft wird nur erteilt, wenn eine eindeutige Identifizierung möglich ist.
Ebenso ist in beiden Fällen der Grund der Anfrage erforderlich. Hier ist ausdrücklich anzugeben, ob
- die Auskunft zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels, oder
- für andere gewerbliche Zwecke (unter Angabe der Art des gewerblichen Zweckes) benötigt wird.
Der Antrag muss schriftlich oder persönlich gestellt und vorab bezahlt werden (formlos möglich, aber mit Zahlungsnachweis). Folgender ist auf dem Zahlungsnachweis anzugeben: 1141001327Bei einem schriftlichen Antrag muss ein Verrechnungsscheck oder eine Vorabüberweisung beigefügt werden.
Bankverbindung der Stadt Wolfsburg:
Sparkasse Gifhorn Wolfsburg
Konto 025 609 892
IBAN DE56269513110025609892
BIC NOLADE21GFWVolksbank eG Braunschweig-Wolfsburg
BLZ 269 910 66
Konto 844 845 000
IBAN DE55269910660844845000
BIC GENODEF1WOB
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Benötigte Unterlagen
Schriftlicher Antrag:
- Absender (mit vollständiger Anschrift) für Antwortschreiben
- Identifizierungskriterien der gesuchten Person
- bei Vorabüberweisung: Kontoauszug (es muss ersichtlich sein, das Geld abgebucht worden ist)
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft:
- Nachweis des berechtigten Interesses, zum Beispiel Zahlungsbefehl, Gerichtsurteile, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid
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Gebühren
Art der Auskunft Gebühren
in EuroEinfache Melderegisterauskunft
9,00 Einfache Melderegisterauskunft mit besonderen Ermittlungen 15,00 Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke 12,00 Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke mit besonderen Ermittlungen 18,00 Erweiterte Melderegisterauskunft 20,00 Negativauskünfte sind ebenfalls gebührenpflichtig
Archivauskünfte werden nach Zeitaufwand berechnet. Vorabüberweisungen sind nicht möglich, die Gebühren sind beim Sachbearbeiter zu erfragen.
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Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.