Eine Ausweispflicht besteht ab 16 Jahre. Die Beantragung ab der Geburt ist möglich.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie mit vorheriger Ummeldung Ihre Anschrift ändern. Die Anschrift wird auch auf dem Chip geändert.
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist seit dem 01.08.2021 verpflichtend. Diese erhöhen die Fälschungssicherheit des Dokumentes.
Ferner besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Unterschrift nachzuladen. Dieses Nachladen geschieht nicht bei den Bürgerdiensten, sondern in einem so genannten Trustcenter.
Auf dem Personalausweis werden sämtliche Vornamen aufgeführt.
Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn der bisherige Ausweis abgelaufen oder ungültig geworden ist, und Sie sofort einen neuen benötigen (zum Beispiel bei einer Reise ins Europäische Ausland oder bei Bankangelegenheiten).
Der Personalausweis mit Chip wurde am 01.11.2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz) eingeführt.
Das Wichtigste auf einen Blick:- Handliches Scheckkartenformat
- Neue Online-Ausweisfunktion
- Vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur
- Bessere Kontrolle über Ihre persönlichen Daten: Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion bestimmen Sie selbst, welche Daten Sie zur Übermittlung freigeben
- Seit dem 01.08.2021 gilt: Die Abgabe von Fingerabdrücken ist verpflichtend.
Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier
- Ihren „alten“ Personalausweis beziehungsweise bei Erstausstellung den Kinderausweis/-reisepass
- Ein aktuelles Passfoto, maximal 6 Monate alt (siehe Foto-Mustertafel des Bundesministerium des Innern)
- Ihre letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument für Sie ausgestellt wurde)
- Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich
- Den abgelaufenen/ungültigen Personalausweis
- Ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel des Bundesministerium des Innern)
- Ihre letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument für Sie ausgestellt wurde)
- Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich
Informationen zu Passfotos:
Sie können das Ausweisterminal zur Erstellung des biometrischen Fotos nutzen und Ihre Unterschrift einscannen. Das spart Zeit und Kosten. Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. Selbstverständlich werden auch weiterhin eigene biometrische Passbilder vom Fotografen oder Passbildautomaten entgegengenommen und verarbeitet.
Weitere Informationen zum Ausweisterminal
Wichtig:
Bei Antragstellung bis zum 16. Lebensjahr muss neben dem Minderjährigen auch ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Vom nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteil wird eine Einverständniserklärung (siehe Formulare) sowie die Personalausweise/Reisepässe von beiden Eltern benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, so ist dies durch den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt nachzuweisen.
Beantragung eines Personalausweises
- Antragsteller*in unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Antragsteller*in ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
- 10,00 Euro
Weitere Gebühren
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Seit dem 01.01.2021 fallen für Einschalten, Neusetzen PIN und Entsperrung keine Gebühren mehr an
- Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei
Bearbeitungsdauer bei Beantragung eines Personalausweises
- drei bis vier Wochen
Gültigkeit
- sechs Jahre (bei Beantragung bis zum 24. Lebensjahr)
- zehn Jahre (ab dem 24. Lebensjahr)
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Lieferzeit eines vorläufigen Personalausweises
- wird sofort ausgestellt
Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises
- drei Monate
Informationen zur Onlinefunktion
Bei Nutzung der Onlinefunktion versendet die Bundesdruckerei einen Brief mit Transportpin, PUK und Sperrkennwort. Dieser Brief sollte unbedingt aufbewahrt werden.
Sperrkennwort zur Sperrung über die Sperrhotline Telefon: 116 116
Bei Verlust auf jeden Fall bei den Bürgerdiensten vorsprechen.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Flyer: „Sicher, einfach, digital – Der Online-Ausweis“
- Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Informations- und Serviceportal zum neuen Personalausweis
- AusweisApp: Neue Software für den Online-Ausweis
Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit
Die Koffer sind schon gepackt und Sie stellen fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist, kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.
Lesen Sie hier nähere Informationen der Bundespolizei zur Beantragung von Ersatzpapieren