Eine Sanierungsgenehmigung ist grundsätzlich nur einzuholen, soweit sich die betreffende Immobilie in einem Sanierungsgebiet befindet.
In Wolfsburg gibt es drei festgelegte Sanierungsgebiete:
- Die Höfe (seit 2016)
- Handwerkerviertel (seit 2009) und
- Westhagen (seit 2001)
Unter anderem unterliegen folgende Maßnahmen der Genehmigungspflicht:
- Gebäude errichten oder abbrechen
- Änderung der Nutzung von Gebäuden/Gebäudeteilen (z. b. Umwandlung Wohnen in Büro)
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude (auch wenn keine Baugenehmigung notwendig ist)
- Verkauf oder Teilung des Grundstücks oder Bestellung oder Verkauf des Erbbaurechts
- Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der auf länger als einem Jahr befristet ist
- Baulasteintragung
- Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld oder Hypothek
Das Grundstück bzw. die Immobilie befindet sich in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung (je nach Antrag, ggf. Auslagen, Portokosten, o. ä .).
Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für baugenehmigungspflichtige Vorhaben ersetzt nicht die notwendige Baugenehmigung!
Die Baugenehmigung ist gesondert zu beantragen.
Stadtplanung und Bauberatung
Frau Berdien
Rathaus B, Zimmer 317
Telefon: 05361 28-2118
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung