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Allgemeine Informationen
Bedingt die Zufahrt zu einer Baustelle das Überfahren von nicht befahrbaren öffentlichen Verkehrsanlagen (zum Beispiel Gehwege, Radwege, Grünflächen) durch Baufahrzeuge, so ist dies genehmigungspflichtig. Zu diesem Zweck ist ein formloser Antrag zu stellen.
Für das dauerhafte Neuanlegen oder Ändern einer vorhandenen Zufahrt, beziehungsweise einer Garagenauffahrt, ist eine Genehmigung einzuholen. Dafür ist ein
Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Antrag lesen Sie bitte unter Zufahrtsgenehmigung.
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Voraussetzungen
Das Grundstück muss sich im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet der Stadt Wolfsburg befinden.
- Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stelle
Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination
Straßenbegeher (Aufteilung nach Stadt- und Ortsteilen)Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2120
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