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Überfahrtsgenehmigung

  • Allgemeine Informationen

    Bedingt die Zufahrt zu einer Baustelle das Überfahren von nicht befahrbaren öffentlichen Verkehrsanlagen (zum Beispiel Gehwege, Radwege, Grünflächen) durch Baufahrzeuge, so ist dies genehmigungspflichtig. Zu diesem Zweck ist ein formloser Antrag zu stellen. 

    Für das dauerhafte Neuanlegen oder Ändern einer vorhandenen Zufahrt, beziehungsweise einer Garagenauffahrt, ist eine Genehmigung einzuholen. Dafür ist ein

    Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Antrag lesen Sie bitte unter Zufahrtsgenehmigung.

     

  • Voraussetzungen

    Das Grundstück muss sich im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet der Stadt Wolfsburg befinden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Formloser Antrag mit Angaben zum Ort, zur Dauer und zur Art der Baumaßnahme 
    • Plan mit Lage der Überfahrt


  • Zuständige Stelle

    Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination

     

    Straßenbegeher (Aufteilung nach Stadt- und Ortsteilen)
    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2120
     
    BETROFFENE ÖRTLICHKEIT IN DEN E-MAIL-BETREFF AUFNEHMEN
     

     

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