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Ummelden des Wohnsitzes

  • Allgemeine Informationen

    Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn eine Person ihren Wohnsitz innerhalb Wolfsburgs ändert.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug besitzen)
    • Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten)
     
    Bei Ummeldung einer Familie werden die Personalausweise (wenn nicht vorhanden, die Reisepässe) sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst ummelden.

  • Gebühren

    Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.


    Die Änderung des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I kostet 11,40 Euro

  • Fristen

    Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.

  • Besonderheiten

    Unterscheid zwischen Ummeldung und Anmeldung:

    • Ummeldung - erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt
    • Anmeldung - erfolgt wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe folgenden Link)

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

  • Formulare und Links
  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung