-
Allgemeine Informationen
Der alte Fahrzeugbrief muss auch getauscht werden, alte und neue Papiere dürfen nicht gemischt werden.
-
Voraussetzungen
Eine Verlusterklärung und eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige muss abgegeben werden.
Die eidesstattliche Versicherung muss derjenige abgeben, der den Kfz-Schein verloren hat, der Halter muss den Ersatz beantragen oder eine Vollmacht erteilen. -
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung 2
- gültiger HU-Bericht (Neuwagen bis 3 Jahre haben keinen HU-Bericht)
- Personalausweis von Halter und ggf. Verlierer, dann Vollmacht des Halters
-
Gebühren
Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust
10,90 €
+ 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
+ 5,10 € für den Briefwechsel, falls Sie noch den "alten" Fahrzeugbrief besitzenErsatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust
14,30 € für die Aufbietung der ZBII
+ 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
+ 13,80 € für die Ausstellung einer neuen ZBIIAbnahme einer Eidesstattlichen Versicherung
30,70 €
-
Besonderheiten
Liegt ein Fahrzeugbrief bei einem Kreditinstitut, muss dieser an die Adresse der Bürgerdienste übersandt werden.
Stadt WolfsburgBürgerdienste
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg -
Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben undVorsfelde in Anspruch nehmen