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Allgemeine Informationen
Zweitausfertigung bzw. Ersatzbescheinigung eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufgrund von Verlust.
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Voraussetzungen
Ein bisheriges Vorhandensein eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis muss gegeben sein.
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Benötigte Unterlagen
- Bei Zweitausfertigung eines Jagdscheins: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
- Personalausweis
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Gebühren
- 15,00 € (Zweitausfertigung Jagdschein)
- Gebühr in Höhe der entsprechenden Ausstellung der jeweiligen Erlaubnis (Zweitausfertigung waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnis)
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Fristen
Anzeige: unverzüglich nach Kenntnisnahme über das Abhandenkommen
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Zuständige Stelle
Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse:
Rathaus B, Zimmer 012
Jagdscheine: Rathaus B, Zimmer 012Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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