Waffen
Unter dem Begriff Waffen sind nicht nur Schusswaffen, sondern auch tragbare Gegenstände, wie zum Beispiel Messer oder Schlagstöcke, zu verstehen.
Neben den erlaubnispflichtigen Waffen, wie zum Beispiel Kleinkaliberschusswaffen für die Sportschützentätigkeit oder Schusswaffen zur Ausübung der Jagd, gibt es auch eintragungsfreie Waffen, wobei nur der Erwerb und Besitz eintragungsfrei sind.
Es gibt folgende waffenrechtliche Erlaubnisse:
- Waffenbesitzkarten
- Waffenscheine
- Europäische Feuerwaffenpässe
- Kleine Waffenscheine
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, damit verbundene Gebühren, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Stichworten.
- Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Waffenbesitzkarte für Erben
- Waffenbesitzkarte für Jäger
- Eintragung von Waffen
- Austragung von Waffen
- Kleiner Waffenschein
- Verbringung von Waffen ins Ausland
- Waffenabgabe zwecks Vernichtung
- Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Verlust von waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnissen
- Gebührenverzeichnis
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Anträge und Formulare
Die folgenden Anträge öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster und sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins
- Erstantrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Antrag auf Erteilung und Änderung einer Waffenbesitzkarte für Besitzer eines Jagdscheins oder Sportschützen
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung einer Erlaubnis nach Paragraf 27 des Sprengstoffgesetzes
- Beantragung Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Informationen des Bundesverwaltungsamtes zu waffenrechtlichen Erlaubnissen
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Informationen zu eintragungsfreien Waffen
Zu den eintragungsfreien Waffen gehören unter anderem Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“, Druckluft- und Federdruckwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ oder Anscheinswaffen, Teleskopschlagstöcke und Einhandmesser.
Zum Führen der eintragungsfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, das heißt das "Beisichtragen" außerhalb der eigenen Wohnung, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein.
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Kontakt
Stadt Wolfsburg
Ordnungsamt
Rathaus B
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de