Die Stadt Wolfsburg ist für die Schüler*innenbeförderung von schulpflichtigen Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Wolfsburg zuständig. Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung werden die in der Satzung festgehaltenen Kilometergrenzen zugrunde gelegt.
Grundsätzlich wird zwischen der Beförderung im Linienverkehr (Sammel-Schülerzeitkarte) und der Beförderung von beeinträchtigten Schüler*innen im freigestellten Schülerverkehr unterschieden.
Sämtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Beförderung können Sie der Satzung entnehmen:
Beförderung im Linienverkehr
Warum hat Ihr Kind keine kostenlose Buskarte bekommen?
Der Schulweg von Ihrem Kind wurde gemessen.
Der Schulweg von Ihrem Kind ist zu kurz.
Ihr Kind bekommt leider keine kostenlose Buskarte.
Wie haben wir den Schulweg gemessen?
Der Schulweg ist der kürzeste Weg vom Wohnhaus vom Kind zur Schule.
Wir messen den Abstand zwischen der Haustür vom Wohnhaus und
dem Eingang von der Schule.
Wer bekommt eine kostenlose Buskarte?
Eine kostenlose Buskarte bekommen
- alle Schüler von Klasse 1 bis 6,
wenn der Schulweg länger als 2000 Meter ist.
- alle Schüler von Schulkindergärten,
wenn der Schulweg länger als 2000 Meter ist.
- alle Schüler von Klasse 7 bis 10,
wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.
- alle Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr,
wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.
- alle Schüler von Berufseinstiegsklassen,
wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.
- alle Schüler ohne Realschulabschluss in Klasse 1 von Berufsfachschulen,
wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.
Wollen Sie mehr über die Buskarten wissen?
Dann können Sie die Satzung über die Schulbeförderung von der Stadt Wolfsburg lesen.
Die Satzung über die Schulbeförderung finden Sie auf dieser Internetseite:
www.wolfsburg.de/bildung/kinderjugendliche/schulen-in-wolfsburg.
Die Satzung ist nicht in Leichter Sprache.
Welche Fahrkarten gibt es noch?
Sie können für Ihr Kind zum Beispiel eine Schüler-Monatskarte kaufen.
Die Schüler-Monatskarte kostet 30 Euro.
Sie können die Schüler-Monatskarte bei der WVG kaufen.
WVG ist kurz für: Wolfsburger Verkehrs-Gesellschaft.
Mehr Infos über Fahrkarten bekommen Sie bei der WVG:
- auf der Internet-Seite: www.wvg.de.
- am Telefon unter: 05361 189 88 88.
- im Nordkopf-Tower in der Heßlinger Straße 1 - 5 in Wolfsburg.
Anspruchsberechtigung für die kostenlos bereitgestellte Sammel-Schülerzeitkarte durch den Geschäftsbereich Schule.
Schulpflichtige Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Wolfsburg haben Anspruch auf Beförderung, wenn der Schulweg die Mindestentfernung überschreitet:
Der Schulweg muss länger als 2 km sein
- Schüler*innen im Primar- und Sekundarbereich (Schulkindergarten und Klassen 1 bis 6)
Der Schulweg muss länger als 3 km sein
- Schüler*innen der 7. bis 10. Klassen einer allgemeinbildenden Schule
- Schüler*innen der Berufseinstiegsschule (BES)
- Schüler*innen, die ohne den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - die Klasse 1 von Berufsfachschulen besuchen
Keine Entfernungsgrenze bei Klasse 11 und 12 von Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Wie wird der Schulweg gemessen?
Schulweg ist die kürzeste verkehrsübliche Verbindung zwischen der Wohnung und der besuchten Schule. Bei der Ermittlung der Mindestentfernung ist der kürzeste, sichere Weg zwischen der Haustür des Wohngebäudes und dem nächstgelegenen Eingang der Schule zugrunde zu legen. Es wird keine Luftlinie gemessen.
Verfahren zur Sammel-Schülerzeitkarte
Die Schule übermittelt die notwendigen Schüler*innendaten automatisch an den Geschäftsbereich Schule. Erst nach Übermittlung der Schüler*innendaten und Prüfung im Programm ist die Anspruchsberechtigung ersichtlich.
Anspruchsberechtigte Schüler*innen bekommen ihre Fahrkarte grundsätzlich am Ende der Sommerferien von der Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) per Post zugesandt. Bei Beantragung im Laufe des Schuljahres erhalten die Schüler*innen die Sammel-Schülerzeitkarte zeitnah zugesandt.
Alle Schüler*innen haben das Recht auf Nutzung des ÖPNV. Dies ist unabhängig davon, ob sich ein Beförderungsanspruch aus der Schülerbeförderungssatzung ergibt.
Besteht kein kostenloser Beförderungsanspruch, ist es aber allen Schüler*innen bzw. den Erziehungsberechtigten freigestellt, entsprechende Einzel-, Mehrfahrten- oder Monatsfahrkarten beim Verkehrsunternehmen zu erwerben.
Bei Bedarf kann eine verbundweite Schüler-Monatskarte (30 Euro-Ticket) bei der WVG erworben werden. Nähere Informationen zu allen Fahrkarten erhalten Sie bei der WVG
Wolfsburger Verkehrs-GmbH
Telefon: 05361 189 8888
Telefax: 05361 189 8605
E-Mail an die WVG
Nordkopf-Tower
Heßlinger Straße 1 - 5
38440 Wolfsburg
Verlust der Sammel-Schülerzeitkarte
Bei Verlust der kostenlos bereitgestellten Sammel-Schülerzeitkarte bitte an das Schulsekretariat wenden. Dort sind der Übergangsfahrausweis und Informationen zum weiteren Verfahren erhältlich.
Betriebspraktikum
Ein Anspruch auf Schüler*innenbeförderung besteht auch bei Betriebspraktika in bestimmten Jahrgangsstufen. Es ist zu beachten, dass bei Benutzung des ÖPNV nur die günstigsten Schüler*innentarife erstattet werden. Bei einem zwei- oder dreiwöchigen Praktikum bietet sich beispielsweise der Kauf des 30 Euro-Schüler-Monatstickets an. Für einwöchige Praktika oder wöchentliche Berufsschulbesuche können Einzel- oder Mehrfahrtenkarten erworben werden. Schüler*innenbeförderungskosten werden grundsätzlich nur auf Antrag und gegen Vorlage der Original-Fahrkarten erstattet. Weiterführende Informationen sind dem Antrag zu entnehmen.
Bei Praktikumsplätzen außerhalb von Wolfsburg wird im Einzelfall entschieden. Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Praktikumsbeginn mit ausführlicher Begründung der Schule eingereicht werden.
Hinweis: Schüler*innen, die im Besitz einer Sammel-Schülerzeitkarte sind, können die Fahrkarte innerhalb von Wolfsburg benutzen und erhalten keine Fahrtkostenerstattung.
Beförderung von Schüler*innen mit Beeinträchtigung
Bei Schüler*innen, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Beeinträchtigung befördert werden müssen, besteht Anspruch auf eine kostenlose Beförderung zwischen Wohnung und Schule. Für eine Beförderung im freigestellten Schülerverkehr müssen die Eltern einen Antrag mit einem ärztlichen Attest beim Geschäftsbereich Schule einreichen. Darüber hinaus kann die Stadt Wolfsburg eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt anordnen. Das gilt auch, wenn die Schüler*innen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen (z. B. Beinbruch, Operation, Schulunfall).
Die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr erfolgt mit linienmäßig verkehrenden Kleinbussen, Pkws und Rollstuhlspezialfahrzeugen. Der freigestellte Schülerverkehr ist mit dem öffentlichen Busverkehr zu vergleichen (kein Taxi).
Anträge erhalten Sie auch direkt im Schulsekretariat.
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Schule
Team Schulbeförderung
Sammel-Schülerzeitkarte
Telefon: 05361-282317
Freigestellter Schülerverkehr
Telefon: 05361-281647
Porschestraße 74
3. OG
38440 Wolfsburg
Öffnungszeiten
Montag + Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr
Mittwoch + Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr