Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtungen auf einem Grundstück zur Begünstigung eines anderen Grundstücks bzw. einer Baumaßnahme auf einem anderen Grundstück. Darüber wird ein Baulastenverzeichnis geführt das beim Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauberatung einzusehen ist.
Einsicht ins Baulastenverzeichnis:
Es muss ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in das Baulastenverzeichnis nachgewiesen werden dies ist z.B. bei Grundstücksan- bzw. –verkäufen oder im Zusammenhang mit Finanzierungsangelegenheiten der Fall.
Einsicht ins Baulastenverzeichnis:
- schriftlicher Antrag (Formblatt: Antrag auf Auskunft/Übersendung einer Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis)
Eintragung einer Baulast:
- Neuer Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstücks (erhältlich beim Grundbuchamt, Amtsgericht Wolfsburg)
- Lageplan mit Eintragung der Baulast (Katasteramt, Architekt)
- Adressen der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks
- Adressen der Eigentümer des zu begünstigenden Grundstücks
Einsicht ins Baulastenverzeichnis:
Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet zur Zeit 30,00 Euro pro Flurstück.
Eintragung einer Baulast:
Zwischen 60,00 bis 1620,00 Euro (Staffelung nach Verwaltungsaufwand und Beiwert). Diese Gebühren werden den Eigentümern des zu belastenden Grundstücks in Rechnung gestellt oder es erfolgt eine Kostenübernahme.
Die wichtigsten Baulastarten:
Vereinigungsbaulast nach § 2 Abs. 12 Nds. Bauordnung
Wirkung: 2 oder mehr Grundstücke werden zu einem Baugrundstück vereinigt mit der Folge, dass die bauordnungsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich auf das Gesamtbaugrundstück anzuwenden sind.
Zuwegungsbaulast nach § 4 Abs. 2 Nds. Bauordnung
Wirkung: Die Fläche eines Grundstücks wird als notwendige Zuwegung zu einem anderen Grundstück gesichert.
Anbaubaulast nach § 5 Abs. 5 Nds. Bauordnung
Wirkung: Verpflichtung, zum entsprechenden Anbau an ein Grenzgebäude, falls gebaut wird.
Abstandsbaulast nach § 6 Abs. 2 Nds. Bauordnung
Wirkung: Verpflichtung mit künftigen baulichen Anlagen zusätzlich Grenzabstand zu halten.
Einstellplatzbaulast nach § 47 Abs. 4 Nds. Bauordnung
Wirkung: Sichert notwendige Kfz-Einstellplätze zugunsten eines in der Nähe liegenden Grundstücks.
1) Einsehen des Baulastenverzeichnisses und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis
Rathaus B, Zimmer 372
Frau Schmidt/Frau Wrobel
Telefon: 05361 28-2341
Rathaus B, Zimmer 324
Herr Bente
Telefon: 05361 28-1863
E-Mail an das Bau-Bürger-Büro schreiben
2) Eintragungen in das Baulastenverzeichnis (oft in Verbindung mit einem Bauantrag)
Rathaus B, Zimmer 328
Herr Steinmetz
Telefon: 05361 28-2591
Rathaus B, Zimmer 326
Herr Jilge
Telefon: 05361 28-5046