Nach Ablauf der Frist von ca. 3 Wochen kann Ihnen ein neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Sollte die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief noch vorliegen und aufgrund verschiedener Umstände (z.B. unleserlich geworden o.ä.) ist eine Ersatzausstellung au ohne Aufbietungsverfahren möglich.
Hinweise hierzu finden Sie unter „Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II – Aufbietung“
- Der Verlust/Diebstahl wurde bereits angezeigt und die Aufbietungsfrist ist bereits abgelaufen
- Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch bevollmächtigte Person/ Vertreter*in:- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der*des Geschäftsführer*in oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der*des Geschäftsführer*in / Prokurist*in und deren Personalausweis/ Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der*des benannten Vertreter*in/ der benannten Vertreter*innen
- Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
- Bescheinigung des Finanzamtes
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis/ Reisepass der*des Gesellschafter*in, auf den die Zulassung erfolgen soll
- Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 15,50 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.