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Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Deutschland in offenen Gewässern fischen wollen, benötigen Sie neben der Genehmigung des Eigentümers beziehungsweise Pächters einen gültigen Fischereischein. Der Fischereischein ist in Niedersachsen lebenslänglich gültig und berechtigt auch in den anderen Bundesländern zum Angeln.
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Voraussetzungen
- bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
- Vollendung des 14. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
- Hauptwohnsitz in Wolfsburg
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Benötigte Unterlagen
- aktuelles Passfoto
- gültiger Personalausweis
- Prüfungsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
Eine Vertretung für verhinderte Personen ist in Fischereischeinangelegenheiten möglich. Benötigte In Vertretung zusätzlich:
- formlose, unterschriebene Vollmacht
- statt Ausweis gut leserliche Kopie
- Ausweis des Vertretenden
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich.
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Gebühren
45,00 Euro
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Fristen
Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich, sonst mit Terminvergabe.
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Besonderheiten
Für die meisten Gewässer ist zusätzlich noch ein Fischereierlaubnisschein nötig. Diese werden von den berechtigten Personen (Fischereiberechtigter, Fischereigenossenschaft, Fischereipächter) für das betreffende Gewässer ausgestellt.
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Kontakt
Ordnungsamt
Rathaus BTelefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Einen Termin im Ordnungsamt können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen. Benutzen Sie dafür bitte die Online-Terminvereinbarung.
- Formulare
- Örtliche Vereine