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Genehmigung Lagerfeuer

  • Allgemeine Informationen

    Lagerfeuer auf öffentlichen Flächen und Osterfeuer bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt, da Feuer und das Grillen auf öffentlichen Flächen außerhalb von dafür vorgesehenen Stellen nicht erlaubt sind gemäß § 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg.

     

    Lagerfeuer auf Privatgrundstücken bedürfen keiner Genehmigung, es sei denn, sie sind jedermann zugänglich. Beispiel: Lagerfeuer im Kindergarten aufgrund des St. Martins-Umzuges oder ähnliches bedarf der Genehmigung.

  • Benötigte Unterlagen

    Schriftliche Mitteilung über Ort, Datum, Zeit und Anlass

  • Gebühren

    10,00 Euro

  • Fristen

    Wenn möglich, bitte mindestens 2 Wochen vorher beantragen.

  • Besonderheiten

    Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, getrocknetes Scheitholz.

  • Kontakt

    Genehmigung Lagerfeuer: Rathaus B, Zimmer 013

    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    Beschwerden über Rauch: Rathaus B, Zimmer 443

    E-Mail an das Ordnungsamt

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