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Allgemeine Informationen
Lagerfeuer auf öffentlichen Flächen und Osterfeuer bedürfen der Genehmigung durch das Ordnungsamt, da Feuer und das Grillen auf öffentlichen Flächen außerhalb von dafür vorgesehenen Stellen nicht erlaubt sind gemäß § 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg.
Lagerfeuer auf Privatgrundstücken bedürfen keiner Genehmigung, es sei denn, sie sind jedermann zugänglich. Beispiel: Lagerfeuer im Kindergarten aufgrund des St. Martins-Umzuges oder ähnliches bedarf der Genehmigung.
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Benötigte Unterlagen
Schriftliche Mitteilung über Ort, Datum, Zeit und Anlass
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Gebühren
10,00 Euro
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Fristen
Wenn möglich, bitte mindestens 2 Wochen vorher beantragen.
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Besonderheiten
Verbrannt werden darf nur unbehandeltes, getrocknetes Scheitholz.
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Kontakt
Genehmigung Lagerfeuer: Rathaus B, Zimmer 013
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Beschwerden über Rauch: Rathaus B, Zimmer 443