Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Beschwerden über Grill-Qualm von Privatgrundstücken:
Umweltamt
Rathaus B, Zimmer 432
Anzeige über Grillen auf öffentlichen Plätzen:
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 013
Grillen auf Privatgrundstücken unterliegt grundsätzlich keinen besonderen Einschränkungen, allerdings darf die Nachbarschaft nicht belästigt werden.
Das Grillen ist auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen außerhalb von dafür vorgesehenen Stellen verboten (ebenso das Anlegen von offenen Feuern).
§ 3 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg
Grillen im Allerpark ganzjährig möglich Testphase wurde gut angenommen
Aufgrund des positiven Verlaufs der Testphase wird das Grillen im Allerpark in fünf eigens dafür bestimmten Bereichen rund um den Allersee dauerhaft ganzjährig genehmigt.
Mit Ratsbeschluss waren im letzten Jahr von Mai bis Oktober Flächen im Allerpark zum Grillen freigegeben wurden. Die fünf eigens dafür festgelegten Bereiche hatte die Stadt mit Ascheeimern ausgestattet, die mit einem Hinweisen auf den Grillbereich und wichtige Grillregeln versehen waren.
Die Testphase verlief äußerst positiv. Relevantes zusätzliches Müllaufkommen und ein gesteigertes Lärmaufkommen gab es nicht. Lediglich zweimal blieben Grill und Abfälle stehen. Gelegentlich wurde Müll in den Aschebehältern entsorgt. Die Nutzerreaktionen waren positiv.
Der Lageplan mit den Grillmöglichkeiten ist auf den Internetseiten des Allerparks auf wolfsburg-erleben.de/allerpark hinterlegt.
Es existieren vier städtische Grillplätze:
Gutspark Mörse
Steimker Berg (derzeit nicht in Betrieb)
Verwaltung und Vergabe über Forstbetriebshof Reislingen
Telefon: 05363 72368
Bürger*innensprechstunde: Montags von 07:30 - 09:00 Uhr und mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr
Gebühr: 10 Euro und 50 Euro Pfand
Schulenburgallee/Nordstadt
Verwaltung und Vergabe über Forstbetriebshof Reislingen
Telefon: 05363 72368
Bürger*innensprechstunde: Montags von 07:30 - 09:00 Uhr und mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr
Gebühr: 10 Euro und 50 Euro Pfand
VW-BAD
Bei Beschädigungen der Anlage
Herr Wolf
Telefon: 05361 28-2807
Nutzungshinweise zum Grillplatz VW Bad:
- Nutzung der Grillstelle erfolgt eigenverantwortlich
- Nutzung nur zwischen 10:00 Uhr und 22:00 Uhr für maximal 3 Stunden
- Offenes Feuer ist nicht erlaubt
- Ausschließlich Verwendung handelsüblicher Grillkohle - keine Brandbeschleuniger verwenden
- Kohlereste nur in dem dafür vorgesehenen Behälter entsorgen
- Musik und anderen Lärm vermeiden
- Platz muss sauber verlassen werden
- Das Befahren der Grünanlage ist nicht erlaubt