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Kfz Ausnahmegenehmigung für Kfz und Anhänger beantragen

  • Allgemeine Informationen

    Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beziehungsweise der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich sein (sollte es sich um ein Kennzeichen handeln, das für die Fahrzeugklasse nicht vorgesehen ist).

    Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolgt in der Regel nach der erfolgten Zulassung und wird Ihnen postalisch zugeschickt.

  • Voraussetzungen

    • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften. Ein*e amtlich anerkannte*r Sachverständige*r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beziehungsweise der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist
    • gegebenenfalls Vorführung des Fahrzeuges 

  • Benötigte Unterlagen

    • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften. Das Gutachten muss von einer/m amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein (Paragraf 70 StVZO)
    • Haftungserklärung des Versicherers

  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von 10,20 Euro – 511,00 Euro (je Ausnahmetatbestand/Fahrzeug) erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

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