• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Personalausweis

  • Allgemeine Informationen

    Eine Ausweispflicht besteht ab 16 Jahre. Die Beantragung ab der Geburt ist möglich.

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie mit vorheriger Ummeldung Ihre Anschrift ändern. Die Anschrift wird auch auf dem Chip geändert.

    Die Abgabe von Fingerabdrücken ist seit dem 01.08.2021 verpflichtend. Diese erhöhen die Fälschungssicherheit des Dokumentes.

    Ferner besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Unterschrift nachzuladen. Dieses Nachladen geschieht nicht bei den Bürgerdiensten, sondern in einem so genannten Trustcenter.

    Auf dem Personalausweis werden sämtliche Vornamen aufgeführt.

    Einen vorläufigen Personalausweis können Sie erhalten, wenn der bisherige Ausweis abgelaufen oder ungültig geworden ist, und Sie sofort einen neuen benötigen (zum Beispiel bei einer Reise ins Europäische Ausland oder bei Bankangelegenheiten).

    Der Personalausweis mit Chip wurde am 01.11.2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz) eingeführt. 

    Das Wichtigste auf einen Blick:
    • Handliches Scheckkartenformat 
    • Neue Online-Ausweisfunktion 
    • Vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur 
    • Bessere Kontrolle über Ihre persönlichen Daten: Im Rahmen der Online-Ausweisfunktion bestimmen Sie selbst, welche Daten Sie zur Übermittlung freigeben 
    • Seit dem 01.08.2021 gilt: Die Abgabe von Fingerabdrücken ist verpflichtend.

    Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie hier

  • Benötigte Unterlagen

    • Ihren „alten“ Personalausweis beziehungsweise bei Erstausstellung den Kinderausweis/-reisepass 
    • Ein aktuelles Passfoto, maximal 6 Monate alt (siehe Foto-Mustertafel des Bundesministerium des Innern)
    • Ihre letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument für Sie ausgestellt wurde) 
    • Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich 
    Bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen: 
    • Den abgelaufenen/ungültigen Personalausweis 
    • Ein aktuelles Passfoto, maximal sechs Monate alt (siehe Foto-Mustertafel des Bundesministerium des Innern)
    • Ihre letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweisdokument für Sie ausgestellt wurde) 
    • Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich 

    Informationen zu Passfotos: 

    Sie können das Ausweisterminal zur Erstellung des biometrischen Fotos nutzen und Ihre Unterschrift einscannen. Das spart Zeit und Kosten. Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. Selbstverständlich werden auch weiterhin eigene biometrische Passbilder vom Fotografen oder Passbildautomaten entgegengenommen und verarbeitet.

    Weitere Informationen zum Ausweisterminal

     

    Wichtig:
    Bei Antragstellung bis zum 16. Lebensjahr muss neben dem Minderjährigen auch ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Vom nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteil wird eine Einverständniserklärung (siehe Formulare) sowie die Personalausweise/Reisepässe von beiden Eltern benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, so ist dies durch den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt nachzuweisen. 

  • Gebühren

    Beantragung eines Personalausweises

    • Antragsteller*in unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • Antragsteller*in ab 24 Jahren: 37,00 Euro

    Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

    • 10,00 Euro

    Weitere Gebühren

    • Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
    • Seit dem 01.01.2021 fallen für Einschalten, Neusetzen PIN und Entsperrung keine Gebühren mehr an
    • Sperren der Online-Ausweisfunktion bei Verlust: gebührenfrei

  • Fristen

    Bearbeitungsdauer bei Beantragung eines Personalausweises 

    • drei bis vier Wochen

    Gültigkeit

    • sechs Jahre (bei Beantragung bis zum 24. Lebensjahr)
    • zehn Jahre (ab dem 24. Lebensjahr)

    Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

    Lieferzeit eines vorläufigen Personalausweises

    • wird sofort ausgestellt

    Gültigkeit eines vorläufigen Personalausweises

    • drei Monate

  • Besonderheiten

    Informationen zur Onlinefunktion

    Bei Nutzung der Onlinefunktion versendet die Bundesdruckerei einen Brief mit Transportpin, PUK und Sperrkennwort. Dieser Brief sollte unbedingt aufbewahrt werden. 

    Sperrkennwort zur Sperrung über die Sperrhotline Telefon: 116 116

    Bei Verlust auf jeden Fall bei den Bürgerdiensten vorsprechen.

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termin buchen

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
  • Weitere Informationen und Links

    Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit

    Die Koffer sind schon gepackt und Sie stellen fest, dass Ihr Personalausweis abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist, kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.

    Lesen Sie hier nähere Informationen der Bundespolizei zur Beantragung von Ersatzpapieren

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung