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Allgemeine Informationen
Ziel der Registrierung ist es, die Menschen vor gefährlichen Hunden zu schützen und – falls doch etwas passiert – Schuldige schnell ausfindig zu machen.
Das Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt.
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Voraussetzungen
Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden.
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Gebühren
Online:
14,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer)
Telefonisch oder schriftlich:
23,50 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer)
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Fristen
Seit März 2013 besteht eine Registrierungspflicht.
Jeder Hund muss vor Vollendung des siebten Lebensmonats an das zentrale Register gemeldet werden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.
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Besonderheiten
Anmeldung zur Hundesteuer ist von der Registrierung losgelöst.
Wer also seinen Hund in Wolfsburg anmeldet muss den Hund zusätzlich registrieren lassen. -
Zuständige Stelle
Registrierung online:
Registrierung online:
www.hunderegister-nds.de
Registrierung telefonisch:
0441 39010400
Registrierung schriftlich:
KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
Allgemeine Anfragen zur Hundehaltung, aber nicht zur Registrierung:
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 012Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090