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Allgemeine Informationen
Ausländische Führerscheine (nicht EU-Kartenführerscheine) sind für Fahrten in Deutschland nur 6 Monate gültig.
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Voraussetzungen
Der Wohnsitz muss in Wolfsburg liegen, außerdem muss die ausländische Fahrerlaubnis noch ihre Gültigkeit besitzen.
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Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Biometrisches Passfoto
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung (durch amtlich anerkannte Übersetzer, ADAC oder Botschaften)
- Sehtest oder augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
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Gebühren
43,90 Euro im Regelfall (Wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist, erhöht sich der Betrag auf 44,70 Euro.)
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Fristen
Ab Wohnsitzanmeldung in Deutschland haben Bürger*innen 6 Monate Zeit seinen Führerschein umschreiben zulassen. Nach Ablauf dieser Frist verliert der ausländische Führerschein seine Gültigkeit.
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Zuständige Stelle
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Führerscheinstelle
Rathaus B, Zimmer 048 und 049Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
Fax: 05361 28-2093
E-Mail an die FührerscheinstelleSie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungssprechstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Formular