Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk angemeldet war. Sie haben die Möglichkeit sich vorab ein Kennzeichen ihrer Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar.
Informationen zur Verfügbarkeit, sowie den möglichen Kennzeichenkombinationen erhalten Sie im Internet unter Wunschkennzeichen - Online.
Seit dem 01.10.2019 besteht auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen - bei zugelassenen Fahrzeugen - beizubehalten.
Nicht vergessen:
Seit dem 01. März 2007 kann für eine Privatperson das Fahrzeug nur noch im Bezirk des Hauptwohnsitzes zugelassen werden.
Seit dem 01.10.2019 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, diese Dienstleistung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.
Hauptwohnsitz in Wolfsburg
- Sie wohnen in Wolfsburg und sind hier gemeldet. Ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) in Wolfsburgreicht nicht aus. Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Wolfsburg haben.
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)
- gegebenenfalls Kennzeichenschilder (soweit eine Umkennzeichnung gewünscht wird)
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Paragraf 29 StVZO
- HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Vollgutachten bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte / Vertreter:
- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
- Bescheinigung des Finanzamtes
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
- Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 27,10 EUR erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Zusätzliche Kosten für das Erstellen von Kennzeichenschildern sind nicht enthalten und werden nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörde erhoben.
Sollten Gebührenrückstände vorhanden sein, sind diese nach dem Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz am Tag der Zulassung zu entrichten, anderenfalls wird die Zulassung des Fahrzeugs versagt.
Sollten Steuerrückstände vorhanden sein, müssen diese beim zuständigen Hauptzollamt entrichtet werden. Eine Zulassung kann erst danach vorgenommen werden.
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail schreiben
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.