Der alte Fahrzeugbrief muss auch getauscht werden, alte und neue Papiere dürfen nicht gemischt werden.
Eine Verlusterklärung und eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige muss abgegeben werden.
Die eidesstattliche Versicherung muss derjenige abgeben, der den Kfz-Schein verloren hat, der Halter muss den Ersatz beantragen oder eine Vollmacht erteilen.- Zulassungsbescheinigung 2
- gültiger HU-Bericht (Neuwagen bis 3 Jahre haben keinen HU-Bericht)
- Personalausweis von Halter und ggf. Verlierer, dann Vollmacht des Halters
Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust
10,90 €
+ 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
+ 5,10 € für den Briefwechsel, falls Sie noch den "alten" Fahrzeugbrief besitzen
Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust
14,30 € für die Aufbietung der ZBII
+ 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
+ 13,80 € für die Ausstellung einer neuen ZBII
Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung
30,70 €
Liegt ein Fahrzeugbrief bei einem Kreditinstitut, muss dieser an die Adresse der Bürgerdienste übersandt werden.
Bürgerdienste
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben undVorsfelde in Anspruch nehmen