Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.
Zur Online-Beantragung der Verpflichtungserklärung
Eine persönliche Vorsprache zu Abholung ist anschließend erforderlich. Eine Vertretung ist nicht möglich! Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
Regelanforderungen:
Aktuelle Einkommensnachweise über das monatliche Familien-Nettoeinkommen. Das können sein:
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Bescheinigung des Steuerberaters
- Bei Selbstständigen die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- aktueller Rentenbescheid
Die Verwaltungsgebühr beträgt 29,00 Euro, diese ist auch im Falle einer Ablehnung zu entrichten.
Nur nach Terminreservierung.
Ein Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist bei online gestellten Anträgen nicht erforderlich. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung zur Absprache eines Termines zur Abholung der Urkunde.
Eine Terminreservierung ist daher nur noch erforderlich für Personen, die nicht in der Lage sind einen Online-Antrag zu stellen.
Ausländerstelle
Rathaus A, Zimmer 018
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2101
E-Mail an die Ausländerstelle
Verpflichtungserklärungen
Frau Hittel
Zimmer A018
Telefon: 05361 28-1182
Frau Trumann
Zimmer A018
Telefon: 05361 28-2536