Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht beträgt 10,00 Euro.

Die Beratung ist kostenlos.

Beglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Auch für Beratungsgespräche, die täglich möglich sind, wird eine vorherige Terminabvereinbarung empfohlen.

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung