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Wohnsitz ummelden

  • Allgemeine Informationen

    Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.

    Wenn minderjährige Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug besitzen) 
    • Wohnungsgeberbestätigung
     
    Bei Ummeldung einer Familie werden die Personalausweise (wenn nicht vorhanden, die Reisepässe) sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst ummelden.

  • Gebühren

    Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.

    Die Änderung des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I kostet 11,40 Euro.

  • Fristen

    Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.

  • Besonderheiten

    Unterschied zwischen Ummeldung und Anmeldung:

    • Ummeldung - erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt
    • Anmeldung - erfolgt wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe Anmeldung Wohnsitz)

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termin buchen

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare und Links
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