Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Wenn minderjährige Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich das Einverständnis des nicht mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug besitzen)
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.
Unterschied zwischen Ummeldung und Anmeldung:
- Ummeldung - erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt
- Anmeldung - erfolgt wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe Anmeldung Wohnsitz)
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (bitte nur verwenden in Verbindung mit dem Umzugsmeldeschein oder der Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung)
- Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung und zur Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung