Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Beispielsweise sollen sie im Fußballverein spielen dürfen, ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten oder auch mit der Schule in den Zoo fahren können.
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Allgemeine Informationen
Bildungs- und Teilhabepaket
Die Stadt Wolfsburg kann Kindern aus einkommensschwachen Familien bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch die Zahlung eines Zuschusses von bis zu 15 Euro monatlich an den Leistungsanbieter ermöglichen.Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Broschüre, die wir Ihnen in verschiedenen Sprachen anbieten.
Hinweis: Die Broschüren stehen Ihnen jeweils als *PDF-Datei zur Verfügung und öffnen sich in einem neuen Fenster
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Bildungskarte Wolfsburg
Die Wolfsburger Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung. Die bisherigen Papiergutscheine werden durch die Bildungskarte ersetzt, welche die Kinder und Jugendlichen nur noch bei dem jeweiligen Leistungsanbieter vorlegen müssen. Die Karte wird mit der erstmaligen Bewilligung durch die zuständige Behörde ausgegeben und entsprechend der festgestellten Bedürfnisse freigeschaltet.
Teilnehmende Leistungsanbieter können die in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abbuchen. Für die Teilnahme am System reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internet-Zugang.
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Welche Leistungen gibt es?
Folgende Leistungen können wir Ihnen bieten:
- Eintägige Ausflüge (Kita/Schule)
- Mehrtägige Fahrten (Kita/Schule)
- Schulbedarf*
- Schülerbeförderung
- Außerschulische Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
*Sofern Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag "Schulbedarf" bei der Wohngeldstelle.
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Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die folgendes erhalten:
- Bürgergeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Wie und wo beantragen Sie Leistungen?
Wenn Sie Bürgergeld erhalten, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Wolfsburg. Dort erhalten Sie weitere Informationen und können die Leistungen vor Ort beantragen.
Wenn Sie Sozialhilfe oder Asylleistungen seitens der Stadt Wolfsburg erhalten, können Sie sich im Servicebüro (Rathaus B, Zimmer 104) beraten lassen und den Antrag stellen.
Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag stellen die Anträge bitte bei der Stadt Wolfsburg/Wohngeldstelle (Rathaus B, Zimmer 120 und 121).
Natürlich können Sie den Antrag auch wie gewohnt per Post an die jeweilige Behörde senden. Der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er eingeht. Es gilt der Poststempel.
- Antragsformulare und Hinweise
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Kontaktdaten Koordination und Abrechnung BuT
E-Mail an Herrn Wittenberg
Telefon: 05361 28-1662 - Anbieter von Lernförderung