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Hilfen für Sehbehinderte

Allgemeine Informationen:

Es gibt drei verschiedene Hilfen für Sehbehinderte:

  • Landesblindengeld 
  • Blindenhilfe 
  • Landesblindenfond

Voraussetzungen:

Ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind). 
Der gewöhnliche Aufenthalt in Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat). 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) 
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht 

Zuständige Stellen:

Für den Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) 
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht: 

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie 
Schillstraße 1 
38102 Braunschweig 
Telefon 0531 7019-0 
Fax: 0531 7019-199 

Für Fragen zu den Hilfen für Sehbehinderte:

Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales 
Rathaus B, Zimmer 163 
Telefon: 05361 28-1181 
Fax. 05361 28-1469

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