Allgemeine Informationen:
Es gibt drei verschiedene Hilfen für Sehbehinderte:
- Landesblindengeld
- Blindenhilfe
- Landesblindenfond
Voraussetzungen:
Ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind).
Der gewöhnliche Aufenthalt in Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat).
Benötigte Unterlagen:
- Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht
Zuständige Stellen:
Für den Antrag nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Schillstraße 1
38102 Braunschweig
Telefon 0531 7019-0
Fax: 0531 7019-199
Für Fragen zu den Hilfen für Sehbehinderte:
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Rathaus B, Zimmer 163
Telefon: 05361 28-1181
Fax. 05361 28-1469
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