Überschwemmungsgebiete/Hochwasser
Überschwemmungsgebiet der Aller im nord-östlichen Stadtgebiet von Wolfsburg

Überschwemmungsgebiete
Nach Abschnitt 6 des Wasserhaushaltsgesetz sind Überschwemmungsgebiete Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Die Landesregierung ist verpflichtet, mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und die Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Festsetzung dient dazu, vorhandenen Retentionsraum freizuhalten und den schadlosen Hochwasserabfluss weitgehend sicherzustellen.
Im Überschwemmungsgebiet sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten (siehe Paragraf 78a Wasserhaushaltsgesetz).
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Natürliche oder ermittelte Überschwemmungsgebiete sind auch ohne förmliche Festsetzung in ihrer Form als Rückhalteflächen zu erhalten.
Im Gebiet der Stadt Wolfsburg sind bislang folgende Überschwemmungsgebiete per Verordnung ausgewiesen:
- Überschwemmungsgebiet Aller A39 bis Landesgrenze
- Überschwemmungsgebiet Aller westlich der A39
- Überschwemmungsgebiet Allerkanal und Nebengewässer
- Überschwemmungsgebiet Kleine Aller
- Überschwemmungsgebiet Mühlenriede
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Überschwemmungsgebiet der Schunter
Entlang der Schunter existiert in Wolfsburg und dem Landkreis Helmstedt ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet. Mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblattes Nr. 17 vom 12.05.2021 ist das Überschwemmungsgebiet in der aktuell gültigen Form vorläufig festgesetzt worden.
Aktuell ist die Verordnung des Überschwemmungsgebietes noch durch die zuständige Untere Wasserbehörde des Landkreises Helmstedt in Erstellung. Nach ihrer Veröffentlichung wird die Verordnung im Amtsblatt der Stadt Wolfsburg bekannt gemacht werden. Zudem wird dann die Übersicht der Verordnungen auf dieser Seite ergänzt.
Ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblattes gelten gemäß Paragraf 78 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes die Verbote und Genehmigungsvorbehalte für Überschwemmungsgebiete. Daher können Sie sich in der nachfolgenden interaktiven Karte des Landes Niedersachsen alle geltenden Überschwemmungsgebiet, auch die vorläufig gesicherten, anzeigen lassen.“
Ansprechpartnerin:
Laura Rabe
Zimmer B 430
Telefon: 05361 28-5174
E-Mail: laura.rabe@stadt.wolfsburg.de